Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Paeschke weist auf die vorliegenden Stellungnahmen der Schulkonferenzen hin.
Herr Staudacher bezieht sich auf die Gutenberg Oberschule und fragt, ob die Rechtskonvention zum Schutz von Behinderten in die Anmerkung aufgenommen wurde.
Frau Taubenek gibt an, dass dies Rechtslage sei und nicht notwendig sei, extra aufzuführen. Frau Taubenek führt aus, dass die Gutenberg Oberschule, die erste Schule sei, die näher begutachtet werde und man sich bei den 5 vorliegenden Varianten für die Grundschule Keune auf 1 Variante verständigt werden sollte, um ein entsprechendes Konzept einreichen zu können.
Herr Staudacher fragt, ob die Schulen eine Rückmeldung erhalten werden. Frau Taubenek sichert diese in den Sommermonaten zu.
Herr Engwicht gibt an, dass die Fraktion „Gemeinsam für Forst“ skeptisch dem „Forster Modell“ gegenüber stehe. Demzufolge werde die Fraktion „Gemeinsam für Forst“ weder zustimmen, noch ablehnen und sich somit enthalten. Derzeit gebe es noch viele Fragen. Hier sei ein großes bürgerliches Engagement erforderlich und ein logistisches und räumliches Problem werde sich auch ergeben.
Herr Engwicht bittet, die Abstimmung zum Punkt der Oberschule getrennt abzustimmen, damit eine Zustimmung möglich sei. Hier sei dringender Handlungsbedarf erforderlich, um entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.
Herr Kostrewa sieht es als SPD-Fraktion positiv. Es ist eine adäquate Lösung für die Stadt und die Zukunft. Berücksichtigt gute Möglichkeiten und bietet gute Entwicklungschancen für die Zukunft.
Des Weiteren regt Herr Kostrewa an, die Prioritätensetzung in den einzelnen Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung zu beraten.
Herr Dr. Jaehn fragt, ob es dennoch Schulbezirke gebe, da im Beschlussvorschlag „Anwahlverhalten“ angegeben sei.
Frau Taubenek erklärt, dass bei der Anmeldung beachtet werde, ob die Auswahl in den entsprechenden Schulbezirk falle. Seien noch Plätze frei, werde nach Wahl entschieden.
Des Weiteren fragt Herr Dr. Jaehn, warum bei einer Ganztagsschule Vereine einbezogen werden sollen.
Frau Taubenek informiert, dass der Ganztagsanspruch nicht nur gegenüber der Schule sondern auch dem Hort bestehe, was somit in der Gesamtheit einfließen solle. Ohne Vereinsarbeit könne man dieses nicht gewährleisten.
Abstimmungsergebnis zu Punkt 1: 22/0/3 Abstimmungsergebnis zu Punkt 2: 25/0/0
Die Abstimmung über die Gesamtvorlage sei nicht erforderlich.
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