Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Bauvorhaben B 112 Ortsdurchfahrt Forst (Lausitz) - Cottbuser Straße, 2. BA, Abschnitt 012 von km 1,785 bis km 2,731 hier: Information zur Stellungnahme der Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 17 FStrG, § 73 VwVfG und § 1 VwVfG Bbg  

 
 
31. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen und Vergabe Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 14.07.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:40
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0466/2022 Bauvorhaben B 112 Ortsdurchfahrt Forst (Lausitz) - Cottbuser Straße, 2. BA, Abschnitt 012 von km 1,785 bis km 2,731
hier: Information zur Stellungnahme der Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 17 FStrG, § 73 VwVfG und § 1 VwVfG Bbg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Reiche
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Frau Korittke gab einleitend entsprechende Informationen zur Vorlage. Frau Jahnke ergänzte die Ausführungen von Frau Korittke und ging dabei auf die Stellungnahme der Stadt Forst (Lausitz) ein. Sie wies darauf hin, dass bis zum 19.07.2022 noch Einwände möglich sind.

 

Herr Herzberg fragte an, ob die Stellungnahme der Verwaltung durch das Landesamt entsprechend eingearbeitet wird und ob das Landesamt diese mit der Verwaltung nochmals abstimmt. Dazu antwortete Frau Korittke, dass die vorgebrachten Hinweise und Bedenken durch das Landesamt für Straßenwesen entsprechend bewertet werden. Dann gibt es nochmals einen Erörterungstermin, in dem die Dinge, die berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt wurden, dargestellt werden. Dieser Termin wird durch das Landesamt für Straßenwesen mit den betroffenen Beteiligten koordiniert. Hierzu gibt es eine formelle Einladung. Danach erfolgt der Planfeststellungsbeschluss und erlangt damit Rechtswirkung.

 

Frau Janisch machte auf eine widersprüchliche Aussage in der Stellungnahme aufmerksam. Demnach wurde von der Verwaltung formuliert, den Radweg nur durch Markierungslinien auf der Fahrbahn zu führen. Sie erwartet von der Verwaltung, dass sie den Standpunkt der Stadtverordneten aufnimmt, wonach mindestens ein einseitiger getrennter Rad-/Gehweg angeordnet wird.

 

Frau Korittke wies darauf hin, dass im Jahr 2020 keiner über ein Planfeststellungsverfahren gesprochen hat. Im Oktober 2020 wurde die Maßnahme im Ausschuss vorgestellt, es gab umfangreiche Hinweise und Empfehlungen durch die Ausschussmitglieder, die dem Landesbetrieb Straßenwesen übermittelt wurden. Aus dieser Sachlage heraus wurde uns vom Landesbetrieb Straßenwesen im Folgenden mitgeteilt, dass ein Planfeststellungsverfahren beim Landesamt für Straßenwesen beantragt wurde. Das ist eine neue Situation, die entsprechende formelle Vorschriften beinhaltet. Aus rein fachlicher Sicht ist es technisch und fachlich möglich, in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei, diesen Fahrradstreifen anzuordnen.

 

Frau Janisch ist der Meinung, dass durch die Stadtverordneten im Jahr 2020 der Auftrag an die Verwaltung erteilt wurde, einen getrennten Rad-/Gehweg zu planen und anzuordnen. Diese Aussage wurde auch von Herrn Rochlitz so unterstützt. Frau Korittke sagte zu, die Stellungnahme dahingehend zu ergänzen.

 

Herr Paeschke äerte sich ebenfalls sehr kritisch über die Verfahrensweise. Er wies darauf hin, dass erst in der letzten Stadtverordnetenversammlung ein ausführlicher Rechtsvortrag für die Stadtverordneten gehalten wurde. All die Dinge, die wir als Stadtverordnete besprechen und empfehlen, sind auch Bestandteil der Verwaltungsarbeit. Im aktuellen Fall ist dies schlichtweg ignoriert worden. Die Ampelanlage in der Cottbuser Straße hat sich seit Jahren bewährt. Warum soll etwas verschlechtert werden, was seit Jahren solide funktioniert. Weiterhin haben sich die Stadtverordneten für einen separaten Radweg bis zur Schule Eulo ausgesprochen. Seit vielen Jahren werden diese Diskussionen geführt. Das Planfeststellungsverfahren enthält keine wesentlichen Änderungen zu den Ausführungen in 2020. Weiterhin wurde über die alten Ruinen an der Cottbuser Straße (Ecke Elsterstraße) gesprochen, die keiner Nutzung mehr zugeführt werden können. Es gab den Hinweis, diese städtisch zu erwerben, um die Situation an der Elsterstraße zu entschärfen. Herr Paeschke erwartet, dass diese Punkte in die Stellungnahme eingearbeitet werden.

 

Frau Korittke erklärte, dass die Informationen aus dem Ausschuss im Jahr 2020 an den Landesbetrieb Straßenwesen weitergeleitet wurden. Sie bat die Ausschussmitglieder, ihre Hinweise, Anregungen und Bedenken jetzt zu Protokoll zu geben, um sie dann in die Stellungnahme einzuarbeiten.

 

Herr Staudacher erinnerte an eine Übersicht, die den Stadtverordneten damals auf Antrag von Herrn Kostrewa übergeben werden sollte. Herr Kostrewa ergänzte, dass diese nicht in schriftlicher Form an die Stadtverordneten übergeben wurde. Es muss im Protokoll festgeschrieben und die Verwaltung aufgefordert werden, in der Stellungnahme nicht nur Bezug auf die Ausschusssitzung vom Oktober 2020 zu nehmen, sondern dass die Meinung der Stadtverordneten nach wie vor Bestand hat.

 

Von den Stadtverordneten wurden nachfolgende Punkte angesprochen, die in die Stellungnahme der Verwaltung aufzunehmen sind:

 

      Überweg an der Schule / Ampel Forderung Beibehalt der bestehenden Ampelanlage

      Anordnung eines mindestens einseitigen Fahrrad- und Fußweges (stadtauswärts rechts), klare Trennung von der Fahrbahn (Pkw, Lkw)

      Gestaltung einer übersichtlichen Kreuzung Sperlingsgasse/Elsterstraße

      Gestaltung Kreuzungsbereich Cottbuser Straße/Euloer Straße Einbindung der Euloer Straße entsprechend des neuen Querschnitts verkehrssicher anpassen

      Einbindung der Stellungnahme in die Stellungnahme der Stadt Forst (Lausitz) bzw. Ergänzung und Korrektur

 

Herr Staudacher beantragte, über die 5 Punkte abzustimmen.

 

Abstimmung über die vorgenannten Punkte:

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 7/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0/0

 

Herr Herzberg fragte nach der Fällung des Großgrüns und möglichen Ersatzpflanzungen. Dazu antwortete Frau Jahnke, dass es eine vor-Ort-Begehung gab. Für die Bäume, die gefällt werden müssen, wird es Ersatzpflanzungen zum Teil in der Cottbuser Straße und in der Keuner Straße geben. Frau Jahnke wird die Kompensationsmaßnahmen im nächsten Ausschuss nochmals vorstellen.

 

Herr Paeschke fragte nach dem Kreuzungsbereich Cottbuser Straße / Euloer Straße. Dieser Bereich ist in den Planunterlagen nicht enthalten. Dazu führte Frau Jahnke aus, dass Ende des Bauabschnittes vor dieser Kreuzung ist. Die Querschnittsänderung hat Auswirkungen auf die Kreuzung. Das muss dann angepasst werden. Der Hinweis wird in die Stellungnahme mit aufgenommen.

 

r Herrn Röhnisch ist es wichtig, dass die vorgenannten Punkte in die Stellungnahme der Verwaltung aufgenommen werden und nicht als separater Anhang enthalten sind.

 

Frau Janisch wies auf die Bauzeit im Feststellungsentwurf von 06/2024 bis 11/2025 hin. Die Durchführungszeit von der Stadt ist ein Jahr später festgelegt, warum? Dazu antwortete Frau Jahnke, dass die Haushaltsmittel für diesen Zeitraum eingeplant wurden.


Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.