Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Bürgerbudget für die Stadt Forst (Lausitz) Hier: Satzungsbeschluss   

 
 
33. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Vergabe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:45
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0467/2022 Bürgerbudget für die Stadt Forst (Lausitz)
Hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fraktion "Gemeinsam für Forst" Bearbeiter/-in: Wolff, Josefine

Herr Engwicht gab entsprechende Erläuterungen zur Vorlage.

 

Herr Krautz fragte an, wie sich das Komitee zusammensetzen soll. Dazu antwortete Herr Engwicht, dass dies in der Satzung detailliert beschrieben wurde. Es gibt verschiedene Varianten. Favorisiert wird, dass die Bürger direkt bestimmten können. Dies kann in Form einer speziellen Veranstaltung (z. B. Stadtfest) geschehen. Entsprechende Vorschläge sind vorher zu benennen. Die Abstimmung soll dann mittels Wahl erfolgen. Die Projekte mit den meisten Stimmen sollen umgesetzt werden. Es soll also kein separates Komitee geben, sondern eine transparente Abstimmung erfolgen. Seitens der Verwaltung muss jedoch geprüft werden, ob das jeweilige Projekt umsetzbar ist oder nicht.

 

Herr Kostrewa kommt zur Ausschusssitzung (18.40 Uhr).

 

Herr Just findet den Ansatz gut. Er vermisst jedoch Ausführungen zu den Ortsteilen. Sollen sie auch mit berücksichtigt werden? Herr Engwicht führte dazu aus, dass es keinen Unterschied zwischen Stadt und Ortsteilen gibt. Sie sind genauso mit einbezogen. Es können auch Vorschläge aus den Ortsteilen eingereicht werden. In jedem Fall ist es der Stadt nicht gestattet, Bewertungen vorzunehmen. Eine Abstimmung ist nur im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgesehen. Auch soll dieses Bürger-Budget nicht mit der Pro-Kopf-Pauschale r die Ortsteile verrechnet werden.

 

Herr Herzberg wies darauf hin, dass sich die Stadt Forst (Lausitz) in der Haushaltssicherung befindet. Es gibt bereits eine Vielzahl von freiwilligen Leistungen, sodass hier zunächst Aussagen des Kämmerers hilfreich wären. Aus diesem Grund würde er sich der Stimme enthalten.

 

Herr Engwicht führte dazu aus, dass es bereits intensive und lange Gespräche mit dem Kämmerer gab und er die Situation ähnlich beurteilt.

 

Herr Kostrewa ist der Meinung, dass die Finanzierung in jedem Fall geklärt werden muss. Ggf. kann mit einer kleineren Summe zunächst getestet werden, ob es funktioniert. Für ihn ist auch wichtig zu wissen, welchen Standpunkt die Verwaltung hierzu hat. Ist es formalistisch korrekt und handhabbar? Er findet den Ansatz ebenfalls positiv, würde sich aber aufgrund der noch nicht sichergestellten finanziellen Mittel zunächst der Stimme enthalten.

 

Frau Korittke fragte an, wie sie den § 5 (f) bezüglich der Folgekosten verstehen muss. Dazu antwortete Herr Engwicht, dass keine Maßnahme startet, die das Budget erneut belasten würden. Es sollen kleinere Maßnahmen sein, die eine sofortige Verbesserung für alle Bürger darstellen. Es soll ein abgeschlossenes Projekt sein, welches keine Folgekosten nach sich zieht.

 

Frau Janisch findet das Anliegen sehr gut. Sie denkt, dass es den großen Effekt hat, dass sich die Bürger Gedanken machen und Ideen entwickeln. Viele Bürger werden sich um ihr spezielles Umfeld bemühen. Bedenken hat sich jedoch in Bezug auf die Finanzierung. Wenn die Bürger ihre Ideen einbringen, kann von ihnen nicht eingeschätzt werden, welche Kosten es nach sich zieht. Hier müsste die Verfahrensweise nochmals geprüft werden. Weiterhin wäre es hilfreich zu wissen, was in anderen Städten über das Bürgerbudget umgesetzt wurde. Entsprechende Beispiele sind in einem Power-Point-Vortrag in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit zu präsentieren. Dem stimmte auch Herr Krautz zu.

 

Frau Korittke fragte am Beispiel einer Bücherbox, ob in den 5,0 TEUR die Kostenr Versicherung, Reinigung, Schließdienst, Beseitigung von Schäden u. a. enthalten sind. Dazu antwortete Herr Engwicht, dass sich die Folgefinanzierung auf das Budget bezieht. Dies müsste in der Satzung nochmals korrekt formuliert werden. Eigentlich ist das Beispiel sehr gut gehlt. Für die zusätzliche Kosten könnte er sich eine ehrenamtliche Betreibung vorstellen. In diesem Zusammenhang wies Herr Engwicht darauf hin, dass es sich um einen Satzungsentwurf handelt, der noch zu konkretisieren ist. Die Projekte sollten ggf. auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) abrufbar sein.

 

Herr Kostrewa sieht das Beispiel der Bücherbox nicht als klassisches Beispiel wegen der Folgekosten. Es sollten grundsätzlich keine Folgekosten entstehen.

 

Frau Korittke wies darauf hin, dass die Vorlage nicht korrekt erstellt wurde, da bei Satzungsbeschlüssen grundsätzlich die finanziellen Auswirkungen aufzuführen sind. Herr Herzberg ergänzte dazu, dass nach seiner Meinung zuerst der Kämmerer tte befragt werden müssen.


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 1/0/5

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/2

 

Die Vorlage wurde laut Beschlussvorlage angenommen.