Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Engwicht erläutert ausführlich anhand seiner Präsentation folgende Punkte:
- Was ist ein Bürgerbudget? - Welche Ziele verbinden Kommunen mit der Einführung eines Bürgerbudgets? - Arbeitsphasen des Bürgerbudgets - Worin besteht der Nutzen für die beteiligten Akteure? - Wie groß sollte das Bürgerbudget sein? - Wer kann beim Bürgerbudget mitmachen? - Was sind typische Projekte des Bürgerbudgets?
In anderen Ausschüssen wurde bereits zum Satzungsentwurf diskutiert und es gab einige redaktionelle Hinweise, aber im Gros ist die Satzung unverändert.
Frau Maaß ist begeistert von der Idee des Bürgerbudgets. Privatpersonen sollten die Möglichkeit erhalten, in dieses Bürgerbudget einzahlen zu können. Sie meint, dass eine gemeinsame Wahlveranstaltung vielleicht nicht funktioniert, deshalb wären Stimmzettel besser.
Herr Engwicht: Die Satzung ist ein Entwurf und funktioniert gut in einer anderen Stadt. Bei der Wahlveranstaltung gibt es verschiedene Ansätze (Briefwahl, Abstimmung im Einwohnermeldeamt oder im Rahmen einer Veranstaltung). Er stellt sich dafür die Rosengartenfesttage vor. Die Wahlveranstaltung muss vorher bekannt gemacht und die Bürger zur Stimmabgabe aufgefordert werden. Die Aufstockung ist ebenfalls ein guter Ansatz. Die Satzung sollte jedoch einfach und transparent sein, aber Weiterentwicklungen sind immer möglich.
Herr Staudacher: In anderen Kommunen ist das Bürgerbudget ein praktikabler Weg. Er würde die Anregung von Frau Maaß aufnehmen und einen Änderungsantrag für den Haupt- und Wirtschaftsausschuss vorbereiten:
- § 2 - Höhe des Bürgerbudgets, Absatz 3 einfügen: Freiwillige Spenden würden das Budget erhöhen.
- § 6 - Abstimmung: Die Abstimmung über die eingereichten Vorschläge im Rahmen des Bürgerbudgets erfolgt in der Stadtverordnetenversammlung. Absatz 2 und 3 entfallen, Absatz 4 wird Absatz 2
Herr Engwicht ist mit der Formulierung zur Aufstockung durch private Spenden einverstanden. Die Abstimmung über die Vorschläge ist eines der wichtigsten Ziele, aber eine Abstimmung in der SVV mit verschiedenen Parteien würde das Verfahren auf den Kopf stellen. Das ist der falsche Weg. Es muss eine direkte Abstimmung der Einwohner erfolgen.
Frau Beyer, Sylvia bezeichnet die Abstimmung im Rahmen der SVV als schwierig aufgrund des Sitzungsbeginns und langer Sitzungen bzw. räumlicher Grenzen bei vielen Gästen. Die Abstimmung in Verbindung mit öffentlichen Veranstaltungen ist der bessere Weg.
Frau Zimpel fragt, wie die mündliche Abstimmung und wo das Einreichen der Vorschläge erfolgen sollen. Herr Engwicht: Die mündliche Abstimmung wäre über das Bürgeramt und das Einreichen der Vorschläge an die Bürgermeisterin möglich.
Frau Maaß möchte wissen, wer der Rechtsvertreter für die Verwaltung des Geldes ist und ob beim Einzahlen von Privatpersonen die Bankverbindung öffentlich gemacht werden soll. Herr Engwicht: Die finanzielle Kontrolle obliegt der Stadtverwaltung und einiges auch dem Baubereich. Das Bürgerbudget ist für die Verwaltung eine Herausforderung und Aufgabe, die aber auch sehr viel bringt in Bezug auf die anfangs erläuterten Ziele des Bürgerbudgets.
Herr Zuber: Es ist ein völlig neues Verfahren, das die Entwicklung von Prozessen in der Verwaltung erfordert. Diese Prozessentwicklung erfordert Ressourcen zur Umsetzung, welche zurzeit nicht vorhanden sind, so dass zu den 50.000 € Budget noch die internen Prozesskosten für das Personal entstehen (ständige Kommunikation, Verfahren der Antragstellung und Bearbeitung, Auswahl, formelle Veröffentlichung, Internetpräsentation, Organisation und Abstimmung etc.). Nach Abschluss dieser Arbeiten geht es um die Umsetzung.
Herr Staudacher sieht diese Arbeiten nicht als Problem, auch aus der Erfahrung anderer Kommunen, die ein Bürgerbudget schon über Jahre etabliert haben. Zum Beispiel kann von der FDP-Fraktion der Kontakt mit der Gemeinde Teltow zum Erfahrungsaustausch vermittelt werden. Wenn auch Bedenken bei solch einem neuen Prozess entstehen, gibt es doch viele Erfahrungen, die von der Stadtverwaltung übernommen werden können.
Herr Zuber: Es geht nicht darum, das Bürgerbudget infrage zu stellen. Aber die Etablierung von Prozessen ist mit finanziellen Mitteln und der Schaffung von Ressourcen (Personalstellen) verbunden. Andere Städte haben das Bürgerbudget wieder abgeschafft, weil der Aufwand nach jahrelanger, intensiver Betreibung zu groß und die Bürgerbeteiligung zu gering waren.
Frau Beyer, Sylvia: Mit anderen Städten sollte man sich zur Umsetzung des Bürgerbudgets austauschen, um Bewährtes zu übernehmen.
Herr Engwicht: Abgeschafft wurde das Bürgerbudget in der Stadt Senftenberg. Dort wurde ein Gremium im Ortsteil zwischengeschaltet und spezielle Komitees gegründet, um über die Vorschläge abzustimmen. Dies erzeugt bei den Abgelehnten ein ungutes Gefühl (vorherige Absprachen oder persönliche Gründe). Deshalb wurde eine Satzung in Anlehnung an Städte mit einem erfolgreichen Bürgerbudget erarbeitet. Durch die einfache Formulierung ist die Satzung verständlich und transparent. Bei Beschluss durch die SVV geht die Transparenz verloren und es ist keine demokratische Entscheidung für diejenigen, welche die Vorschläge eingebracht haben.
Frau Zimpel stellt den Änderungsantrag von Herrn Staudacher zur Abstimmung:
§ 6 - Abstimmung: Die Abstimmung über die eingereichten Vorschläge im Rahmen des Bürgerbudgets erfolgt in der Stadtverordnetenversammlung. Absatz 2 und 3 entfallen, Absatz 4 wird Absatz 2
Abstimmung Stadtverordnete: 2/4/1 Abstimmung Sachkundige Einwohner: 1/3/0
Der Änderungsantrag ist nicht angenommen.
Den Wortlaut der Änderung des § 2 (Absatz 3 einfügen: Freiwillige Spenden würden das Budget erhöhen) wird Herr Staudacher für den Haupt- und Wirtschaftsausschuss vorbereiten.
Frau Zimpel bittet um Abstimmung zur Beschlussvorlage.
Abstimmung Stadtverordnete: 5/0/2 Abstimmung Sachkundige Einwohner: 3/1/0 |
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