Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Zuber: Bei dieser Vorlage sind zwei Richtungen zu betrachten, nämlich Zuwendungen für Seniorenbegegnungsstätten und einzelne Vereine. Es gibt Antragsteller, die sich jedes Jahr widerspiegeln aufgrund der beschlossenen Richtlinie, nach der 75 % der Gesamtkosten förderfähig sind mit einem maximalen Betrag von 255,00 € je Antragsteller. Die Volkssolidarität bildet zwar juristisch eine Einheit, ist aber mehrmals vertreten. Wie in den letzten Jahren ist die Verwaltung davon ausgegangen, dass jede einzelne Ortsgruppe oder Organisationsform die Mittel separat beantragen kann und dementsprechend einsetzt sowie eine nachvollziehbare Abrechnung erfolgt. Die Vergabe an soziale Einrichtungen wird vom Landkreis mitgefördert. Allerdings sind die Mittel nicht auskömmlich, so dass die Träger auch selbst Mittel und Sachkosten aufbringen müssen. Die Entwicklung von Angeboten in sozialen Einrichtungen steht immer im Zusammenhang mit der Bereitstellung finanzieller Mittel.
Frau Beyer, Sylvia meldet Befangenheit an und stimmt nicht ab.
Abstimmung Stadtverordnete: 7/0/0 Abstimmung Sachkundige Einwohner: 3/0/0 |
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