Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Paeschke stellt fest, dass die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse, eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung wurden form- und fristgemäß nach § 15 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht.
Es sind die Bürgermeisterin sowie 21 Stadtverordnete anwesend, die Stadtverordnetenversammlung ist beschlussfähig.
Herr Paeschke verweist zu Beginn auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
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