Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2023 Information des Fachbereiches Stadtentwicklung  

 
 
16. Sitzung des Ausschusses für Planung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Planung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 14.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 22:15
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0530/2023 Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2023
Information des Fachbereiches Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Geisler
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida

Herr Handreck übernahm anhand einer Power-Point-Präsentation die Einführung des Tagesordnungspunktes.

 

Frau Geisler erläuterte die Vorlage und deren Anlagen.

 

Herr Herzberg bat darum, die Tabelle, wo in den Spalten keine Zahlen stehen, unten aber die Summen stehen, den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Geisler antwortete, dass dies generell möglich ist.

 

Herr Herzberg fragte nach, ob dann erkennbar ist, was Eigenanteile und was Fördermittel sind.

 

Hier verwies Frau Geisler auf die Projektliste, die allen Stadtverordneten ¼-jähr­lich zur Verfügung gestellt wird. In dieser Liste sind alle Kosten differenziert aufgeführt.

 

Herr Heiber fragte zum Einzelvorhaben Gubener Straße 10 Sanierung und Umbau des innerstädtischen Kinder- und Jugendzentrums, was es mit dem Umsetzungsplan, der am 30.09.2023 beim LBV eingereicht werden muss, auf sich hat.

 

Frau Korittke antwortete, dass weiterhin der Auftrag besteht,r die Gubener Straße 10 Fördermittel zu akquirieren.

Zudem informierte Sie anhand von Bildern über die städtische Jugendeinrichtung im Keuneschen Kirchweg. Sie sagte dazu, dass vor 2 Jahren Plomben gesetzt wurden und diese in fast allen Bereichen wieder gerissen sind. Es soll ein Gutachten erstellt werden, um festzustellen, ob die Sicherheit in diesem Gebäude weiter gegeben ist. Ist dies nicht der Fall, muss das Gebäude gesperrt werden. Die Verwaltung wird diese Maßnahme im Umsetzungsplan 2024 - 2026 im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ platzieren.

 

Herr Heiber fragte, was der Umsetzungsplan beinhaltet.

 

Frau Korittke erläuterte, dass es kein Umsetzungsplan der Maßnahme ist, sondern ein Umsetzungsplan für die Städtebauförderung, wo alle Maßnahmen in den einzelnen Teilprogrammen aufgeführt sind und dem Grunde nach vom Fördermittelgeber bestätigt werden. Wenn es aufgenommen wurde, können wir mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln in die Umsetzung der Maßnahme gehen.

 

Frau Geisler ergänzte, dass nicht jede Maßnahme aufgenommen werden kann. Aber diese Maßnahme ist in dem Handlungskonzept Soziale Stadt enthalten.

 

Herr Herzberg fragte, was aus diesem Projekt werden soll.

 

Frau Korittke antwortete, dass lt. aktueller Beschlusslage dieses Objekt für die Kinder- und Jugendarbeit aufgegeben wird.

 

Herr Bayer fragte, ob das Kinder- & Freizeitangebot im Park 7 noch läuft.

 

Frau Korittke antwortete, dass sie dazu nichts sagen kann, da es kein öffentliches Angebot gewesen ist.

 

Herr Gäbler fragte, ob man in dem rderprogrammr das Kinder- und Jugendzentrum, wenn sich die Beschlusslage ändert, den Antrag auch für einen anderen Ort einreichennnte oder ob es an die Gubener Straße 10 gebunden ist?

 

Frau Korittke erläuterte, dass im Handlungskonzept Sozialer Zusammenhalt die Gubener Straße explizit benannt worden ist. Wenn wir das Handlungskonzept anpassen und sagen, dass es ein anderer Standort sein soll, der sich aber zwingend in der Kulisse des Sozialen Zusammenhalts befinden muss, kann das Handlungskonzept geändert werden.