Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zur Offenlegung der Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan "Energiepark Bohrau" gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit verändertem Geltungsbereich und zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB  

 
 
24. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:06
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0527/2023 Beschluss zur Offenlegung der Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan "Energiepark Bohrau" gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit verändertem Geltungsbereich und zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida

TOP 8 wird vor TOP 7 behandelt.

 

Herr Bayer betritt 16:10 Uhr den Raum. Damit sind 8 Mitglieder des Ausschusses anwesend.

 

Frau Taubenek fragt, ob jemand die bereits vorgetragene Präsentation von Herrn Fuchs nochmal sehen möchte.

 

Es besteht keine Bedarf.

 

Herr Dr. Jaehn fragt, wie die Folgeschäden durch die Windkraftanlagen abgedeckt werden sollen. Er möchte wissen, wie hoch die Entlastung für die Stadt Forst (Lausitz) sein wird.

Frau Taubenek antwortet, dass Herr Beier das im Zusammenhang mit der Offenlage des Städtebaulichen Vertrages genau erläutern kann. Die LEAG hat vielfältige Untersuchungen auch zum Thema Artenschutz durchgeführt.

 

Herr Herzberg bittet, dass Herr Fuchs die Abweichungen zur ersten Vorlage erklärt.

Herr Fuchs informiert, dass Teilflächen als forstwirtschaftliche Flächen genutzt werden und als Ziel haben. Diese sind noch in der Rekultivierung. Da in den grundsätzlichen Planungen keine forstwirtschaftlichen Flächen ausgewiesen sind, wurden diese Flächen in Gebiete verlagert, in denen landwirtschaftliche Flächen geplant sind. An der grundsätzlichen Größe des Geltungsbereiches hat sich nichts geändert.

 

Herr Dr. Jaehn erklärt, dass die Frage nicht ausreichend beantwortet wurde. Er findet, dass durch die Versiegelung erhebliche Eingriffe stattfinden. Er erwartet, dass es einen finanziellen Ausgleich von Seiten der LEAG gibt.

 

Frau Taubenek antwortet, dass sie das Gesagte zur Kenntnis nimmt. Der städtebauliche Vertrag wird in Folge auch in der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

 

Herr Paeschke fragt, wann die Offenlegung geplant ist.

Herr Fuchs antwortet, dass wenn der Auslegungsbeschluss im März gefasst wird, die Behördenbeteiligung und die Beteiligung der Öffentlichkeit im April geplant ist.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt:

 

  1. den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Energiepark Bohrau“ zu verändern.

Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan vom 17.01.2023 zu entnehmen.

 

  1. den Entwurf des Bebauungsplanes „Energiepark Bohrau“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der textlichen Festsetzung (Teil B), in der Fassung vom 17.01.2023. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 17.01.2023 werden gebilligt.

 

  1. der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), sowie die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 17.01.2023 werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Die Anlagen Nr. 1 bis Nr. 4.6 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmung zur Vorlage:

6/2/0

 

Damit ist die Beschlussvorlage mehrheitlich befürwortet.