Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Kostrewa erklärt die Änderungen in den Vorlagen, die als Tischvorlage gereicht sind. Er möchte die dargestellten Änderungen als Folgevorlage in die Stadtverordnetenversammlung einbringen.
Herr Herzberg findet die Vorlage zu vorgriffig, weil man Gelder ausgeben möchte, die noch nicht da sind.
Herr Engwicht sieht die Vorlage auch als nicht zielführend, weil die Aufgaben anstehen und Gelder erst später ausgegeben werden können.
Herr Handreck erklärt die Zusammenhänge der Vorlage im Bezug auf den Gesamthaushalt. Die Mittel werden der Stadt Forst (Lausitz) zugehen, sind jedoch nicht an bestimmte Vorhaben gebunden.
Herr Paeschke findet die Vorlage auch vorgegriffen und erklärt, dass keine Vorhaben privilegiert werden sollten. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:
a) Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Errichtern/Betreibern von EE-Anlagen die Entschädigungszahlungen lt. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG gem. § 6) und dem brandenburgischen Windenergieanlagen-Abgaben-Gesetz (BbgWindAbgG gem. §§ 1 - 4) vertraglich zu regeln bzw. zu sichern.
b) Für die Ortsteile der Stadt Forst (Lausitz) werden ab dem Haushaltsjahr, für das die Entschädigungszahlungen vertraglich gesichert sind, die Ortsteilbudgets gemäß BbgKVerf §46 Satz 3b finanziert.
c) Die Finanzierung der Ortsteilbudgets je Ortsteil erfolgt durch einen prozentualen Anteil in Höhe von …. v.H. an den Gesamtentschädigungszahlungen an die Stadt Forst (Lausitz), welche den Ortsteilen unabhängig von den sonstigen Zuweisungen, aus dem Haushalt der Stadt zur freien Verfügung bereitgestellt werden.
d) Die Entschädigungszahlungen an die Stadt Forst (Lausitz), wie auch die prozentualen Beteiligungen für die Ortsteile, sind gesondert im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) auszuweisen.
Abstimmungsergebnis mit den Änderungen: 3/7/0
Damit ist die Beschlussvorlage mehrheitlich abgelehnt. |
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