Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vertraglicher Abschluss zu Entschädigungszahlungen nach EEG und BbgWindAbgG zur finanziellen Sicherung des Haushalts der Stadt Forst (Lausitz) sowie der Ortsteilbudgets gemäß BbgKomVerf §46 Satz 3b  

 
 
24. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 16
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 15.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:06
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0535/2023 Vertraglicher Abschluss zu Entschädigungszahlungen nach EEG und BbgWindAbgG zur
finanziellen Sicherung des Haushalts der Stadt Forst (Lausitz) sowie der Ortsteilbudgets gemäß
BbgKomVerf §46 Satz 3b
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:SPD - Fraktion Bearbeiter/-in: Ernst, Silvia

Herr Kostrewa erklärt die Änderungen in den Vorlagen, die als Tischvorlage gereicht sind. Er möchte die dargestellten Änderungen als Folgevorlage in die Stadtverordnetenversammlung einbringen.

 

Herr Herzberg findet die Vorlage zu vorgriffig, weil man Gelder ausgeben möchte, die noch nicht da sind.

 

Herr Engwicht sieht die Vorlage auch als nicht zielführend, weil die Aufgaben anstehen und Gelder erst später ausgegeben werden können.

 

Herr Handreck erklärt die Zusammenhänge der Vorlage im Bezug auf den Gesamthaushalt. Die Mittel werden der Stadt Forst (Lausitz) zugehen, sind jedoch nicht an bestimmte Vorhaben gebunden.

 

Herr Paeschke findet die Vorlage auch vorgegriffen und erklärt, dass keine Vorhaben privilegiert werden sollten.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

 

a) Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Errichtern/Betreibern von EE-Anlagen die

Entschädigungszahlungen lt. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG gem. § 6) und dem

brandenburgischen Windenergieanlagen-Abgaben-Gesetz (BbgWindAbgG gem. §§ 1 - 4)

vertraglich zu regeln bzw. zu sichern.

 

b) Für die Ortsteile der Stadt Forst (Lausitz) werden ab dem Haushaltsjahr, für das die

Entschädigungszahlungen vertraglich gesichert sind, die Ortsteilbudgets gemäß BbgKVerf §46 Satz 3b finanziert.

 

c) Die Finanzierung der Ortsteilbudgets je Ortsteil erfolgt durch einen prozentualen Anteil in Höhe von …. v.H. an den Gesamtentschädigungszahlungen an die Stadt Forst (Lausitz), welche den Ortsteilen unabhängig von den sonstigen Zuweisungen, aus dem Haushalt der Stadt zur freien Verfügung bereitgestellt werden.

 

d) Die Entschädigungszahlungen an die Stadt Forst (Lausitz), wie auch die prozentualen

Beteiligungen für die Ortsteile, sind gesondert im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) auszuweisen.

 

Abstimmungsergebnis mit den Änderungen:

3/7/0

 

Damit ist die Beschlussvorlage mehrheitlich abgelehnt.