Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Neuordnung der Zuweisung der Ortsteilbudgets an die Ortsteile gemäß Brandenburgischer Kommunalverfassung §46 Satz 3b  

 
 
24. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 17
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 15.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:06
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0536/2023 Neuordnung der Zuweisung der Ortsteilbudgets an die Ortsteile gemäß Brandenburgischer
Kommunalverfassung §46 Satz 3b
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:SPD - Fraktion Bearbeiter/-in: Ernst, Silvia

Herr Kostrewa erklärt die Änderungen in den Vorlagen, die als Tischvorlage gereicht sind. Er möchte die dargestellten Änderungen und als Folgevorlage in die Stadtverordnetenversammlung einbringen.

 

Herr Handreck erklärt, dass mit den Ortsbeiräten bereits gesprochen wurde. Es wurde ein Ansatz von 43.200,00 Euro eingeplant. Die Verfahrensweise der Zahlungen mit der Freiwilligenleistung ist auch laut den Ortsvorstehern auskömmlich und in der eigenen Planung gut umsetzbar.

Herr Handreck gibt die gezahlten Beträge von Guben und Spremberg als Vergleichswerte zu den Zahlungen der Stadt Forst (Lausitz) bekannt. Dabei sind die Zahlungen deutlich geringer auf die Pro-Kopf-Summe gerechnet.

Herr Handreck erklärt weiter, dass einzelne Maßnahmen trotzdem zusätzlich realisiert werden konnten.

 

Herr Engwicht erklärt, dass die Ortsteile aus seinen Erfahrungen heraus auch zufrieden sind und findet das System sehr fortschrittlich auch im Vergleich zu anderen Kommunen.

 

Herr Kostrewa führt aus, dass der Gesetzgeber den § 46 Abs. 3b BbgKVerf neu eingeführt hat, er fragt, wie die Vorschrift im Haushalt festgehalten werden soll.

 

Herr Handreck erklärt, dass die Ortsvorsteher die Pflichtzahlungen selbst einschätzen können. Er möchte den Ortsvorstehern die Flexibilität nicht nehmen.

 

Herr Dr. Jaehn verlässt die Versammlung um 19:54 Uhr.

 

Herr Herzberg findet, dass in den letzten 25 Jahren viel mehr für die Ortsteile getan wurde, als für die innenliegenden Stadtteile.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

  1. Ab dem Haushaltsjahr 2023 und dann fortlaufend den Ortsteilen der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend der Brandenburgischen Kommunalverfassung §46 Abs. 3b ein Ortsteilbudget zur Verfügung zu stellen, über dass die Ortsbeiräte in eigener Verantwortung verfügen.

 

  1. r das Haushaltsjahr 2023 wird entsprechend ein Ortsteilbudget je Ortsteil in Höhe von 27,50 Euro pro Einwohner*in Euro aus dem Haushalt der Stadt zur Verfügung zu stellen.

 

  1. r die nachfolgenden Haushaltsjahre, die Ortsteilbudgets aus den ab 2024/25 zu erwartenden Sondervergütungen lt. EEG und BbgWindAbgG sicherzustellen bzw. zu finanzieren.

 

Abstimmungsergebnis mit den Änderungen:

1/6/2

 

Damit ist die Beschlussvorlage mehrheitlich abgelehnt.