Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vertraglicher Abschluss zu Entschädigungszahlungen nach EEG und BbgWindAbgG zur finanziellen Sicherung des Haushalts der Stadt Forst (Lausitz) sowie der Ortsteilbudgets gemäß BbgKomVerf §46 Satz 3b  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 06.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:56
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0535/2023 Vertraglicher Abschluss zu Entschädigungszahlungen nach EEG und BbgWindAbgG zur
finanziellen Sicherung des Haushalts der Stadt Forst (Lausitz) sowie der Ortsteilbudgets gemäß
BbgKomVerf §46 Satz 3b
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:SPD - Fraktion Bearbeiter/-in: Ernst, Silvia

Herr Stenzel:

 

 

Herr Paeschke hat den § 46 Satz 3b BbgKomVerf nicht gefunden. Was beinhaltet dieser?

 

Herr Handreck:

Der § 46, Absatz 3b ist Mitte 2021 in die Kommunalverfassung eingefügt worden, der Absatz 4 im § 46 ist eine verpflichtende Regelung, alles andere ist freiwillig.

 

Herr Handreck:

umliche Entwicklungsmaßnahmen sind erst ab 2024 veranschlagt.

Ob für Energiepark Bohrau dies überhaupt zutrifft, ist in Prüfung.

Es kommen noch 12 Anlagen dazu, pro Anlage und Jahr 10.000 EUR.

Es sind Mittel, die der Stadt Forst zufließen. Sie stehen keinem Ortsteil zu.

Wo dies ausgegeben wird, dass muss man dann sehen.

 

Herr Engwicht:

Hier kann nichts vorher festglegt werden, erst, wenn es soweit ist. Man sollte vorher vielleicht schon Mal Ideen sammeln, Ideen sollten gebündelt werden.

Herr Engwicht stimmt deshalb der Vorlage heute nicht zu.

 

Herr Paeschke:

Das muss dann eine Gesamtentscheidung sein.

Über solche Vorlagen sollte erst diskutiert werden, wenn sie wirklich anstehen.

 

 

 

Abstimmung Stadtverordnete: 1/4/1

Abstimmung sachkundige Einwohner: 1/4/0