Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" Beauftragung der Stadtverwaltung zur Durchführung eines Bauordnungsverfahrens zur Sanierung und Errichtung eines Ersatzneubau des Sportzentrums „Am Wasserturm", entspr. Dem Zuwendungsantrag vom 19.04.2021 und dem Zuwendungsbescheid vom 08.12.2021 auf der Grundlage der maßgeblichen Normen für den kommunalen Sportstättenbau (DIN 18035 Teil 1 ff 1979 ), des Sportstättenentwicklungskonzeptes von 4/2019 S.53  

 
 
25. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 26
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 26.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:32
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0570/2023 Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" Beauftragung der Stadtverwaltung zur Durchführung eines Bauordnungsverfahrens zur Sanierung und Errichtung eines Ersatzneubau des Sportzentrums „Am Wasserturm", entspr. Dem Zuwendungsantrag vom 19.04.2021 und dem Zuwendungsbescheid vom 08.12.2021 auf der Grundlage der maßgeblichen Normen für den kommunalen Sportstättenbau (DIN 18035 Teil 1 ff 1979 ), des Sportstättenentwicklungskonzeptes von 4/2019 S.53
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:AfD - Fraktion Bearbeiter/-in: Ernst, Silvia

Herr Paeschke fragt, ob sich außer der Beratungsfolge noch etwas im Vergleich zur Ursprungsvorlage geändert hat.

 

Herr Horn antwortet, dass sich nur die Beratungsfolge geändert hat.

 

Herr Dr. Jaehn erläutert die Hintergründe zur Vorlage.

Er erklärt, dass die Punkte 3 und 4 des Beschlussvorschlages zurückgezogen werden.

 

Herr Staudacher fragt, ob die Ausführungen von Herrn Dr. Jaehn rechtlich korrekt sind oder geprüft werden müssten.

Frau Korittke antwortet, dass die Anlage eine Bestandsanlage ist und weiter bestehen bleibt. Wenn eine Wettkampfbahn gebaut wird, ist man an die DIN-Vorschrift gebunden.

 

Herr Dr. Wußmann erklärt, dass die Argumente nicht neu sind und es einen gefassten Beschluss gibt, für den bereits Planungsleistungen bezahlt wurden.

 

Herr Dr. Jaehn betont, dass bei einer Ablehnung des Antrages rechtliche Schritte eingeleitet werden.

 

Herr Engwicht fragt, ob Frau Korittke eine Möglichkeit sieht, die Vorlage bei einer positiven Entscheidung umzusetzen.

 

Frau Korittke antwortet, dass sie als Kompromiss noch einmal an die untere Naturschutzbehörde treten kann, um diesen Vorschlag zu unterbreiten.

 

Herr Paeschke bittet darum, dass nach diesem Gespräch eine handlungsfähige Aussage feststeht.

 

Frau Korittke erklärt, dass, im Unterschied zu vor einem Jahr, es ein Baumschutzgutachten gibt und dieses an die untere Naturschutzbehörde gegeben werden kann. Die Abfrage der Behörden kann, ohne das es verbindlich ist, eine Tendenz ergeben.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst hebt den Beschluss Nr. SVV/0547/2023 zur Beauftragung einer Entwurfsplanung für die Sanierung des Stadions am Wasserturm in der Variante 1 It. Anlage 1 wegen schwerwiegender genehmigungsschädlicher struktureller Mängel dieser Variante wieder auf.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst beauftragt die Stadtverwaltung unverzüglich nunmehr in Übereinstimmung mit dem Zuwendungsbescheid vom 08.12.2021, der im Hinblick auf den Zuwendungsantrag vom 19.04.2021 ergangen ist sowie in Verwirklichung des Sportstättenentwicklungskonzeptes der Stadt Forst vom April 2019, S. 50 und 53, in Verbindung mit dem beschlossenen Schulkonzept der Einführung einer sportbetonten Grundschule, ein Bauordnungsverfahren zur Errichtung des Stadionersatzbaues, der Skateranlage und zur Errichtung eines Neubaus des Funktionsgebäudes einzuleiten. Für den Stadionersatzbau sind die maßgeblichen Normen der DIN 18035 Rundlaufbahn 400 m Typ C, da vorgeschrieben, zwingend zu berücksichtigen.Die Ausführung ist auf der Grundlage der im Zuwendungsantrag ausdrücklich postulierten guten Zusammenarbeit mit dem Landkreis Spree-Neiße ressourcenschonend durch einen Minimaleingriff in die bestehende Parklandschaft und Baumreihe abzustimmen. In diesem Bauordnungsverfahren ist gleichfalls ein einstöckiger Bau eines städtischen „Kinder- und Jugendzentrums" am Standort „am Wasserturm" zu berücksichtigen bzw. vorzusehen. Aufgrund der Einmaligkeit der Gesamtanlage im unmittelbaren Stadtzentrum und der herausragenden Bedeutung für die städtische Entwicklung soll die Bürgermeisterin die Durchsetzung dieses Beschlusses zur Chefsache erklären. Sie wird beauftragt 14-tägig über den Fortgang des Verfahrens den Stadtverordneten zu berichten.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Bürgermeisterin, das integrierte Entwicklungskonzept „Forster Innenstadt" im Programm „Soziale Stadt" — Investitionen im Quartier „Sozialer Zusammenhalt" anzupassen und das Einzelvorhaben „Neubau innerstädtisches Kinder- und Jugendzentrum am Schul- und Sportzentrum am Wasserturm" als wichtigen Bestandteil einzufügen. Damit wird das Einzelvorhaben Bestandteil des Umsetzplanes 2024-2026 im Programm "Sozialer Zusammenhalt".

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, nach der Bestätigung des Umsetzplanes 2024 -2026 Fördermittel für das Einzelvorhaben „Neubau innerstädtisches Kinder- und Jugendzentrum am „Schul- und Sportzentrum am Wasserturm" beim LBV zu beantragen. Dabei ist seitens der Stadtverwaltung zwingend auf eine kostengünstige serielle und modulare Erstellung des Bauwerkes zu achten bzw. aktiv hinzuwirken.

 

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage: 3/2/5