Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur", nachhaltige Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm hier: Änderung des Projektumfanges  

 
 
39. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bauen und Vergabe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:15
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0577/2023 Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur", nachhaltige Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm
hier: Änderung des Projektumfanges
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hoffmann, Grit
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Frau Korittke erläuterte die Vorlage.

 

Herr Staudacher findet es gut, dieses Einzelprojekt herauszulösen. In dem Beschlussvorschlag sollte das Wort „Entscheidung“ durch die Mehrzahl ausgetauscht werden.

 

Frau Korittke antwortete, dass dies abgeändert wird.

 

Herr Kostrewa weiß nicht, welche zwei Entscheidungen getroffen werden sollen. Er kommt insgesamt auf 3 Entscheidung. Seiner Meinung nach wird mit keinem Wort erwähnt, was mit der Skateranlage passiert. Das müsste in die Sachstellung aufgenommen werden. Dieser Beschluss kann seiner Meinung nach so nicht gefasst werden, da völlig offen bleibt, was mit der Skateranlage passiert. Weiterhin müssten die Eigenmittel von 80,0 TEUR im Haushalt aufgenommen werden.

 

Weiterhin führte Herr Kostrewa aus, dass er schon bei der letzten Abstimmung nicht dafür war und auch jetzt nicht dafür stimmt. Er sieht hier einen hohen Verwaltungsaufwand, der nicht im Verhältnis zum Nutzen steht.    

 

Frau Korittke antwortete dazu, dass die Überschrift den Titel „Änderung des Projektumfanges im Bundesprogramm“ trägt, d.h. dass Inhalt dieser Beschlussvorlage das Thema „Herauslösen eines Teilprojektes aus dem Bundesprogramm“  ist und im 2. Beschlusspunkt den Antrag auf Verlängerung des Zuwendungszeitraumes beinhaltet. Der Umsetzungsplan muss nicht beschlossen werden, da es ein Bescheid vom Landesamt gibt.

 

Frau Janisch fragte, welche praktischen Auswirkungen die Vorlage hat.

 

Frau Korittke antwortete, dass, wenn der Beschluss gefasst wird, dem Fördermittelgeber angezeigt wird, dass das Teilprojekt Skateranlage aus dem Zuwendungsbescheid herausgenommen wird. Dies hat nichts mit dem Bebauungsplan zutun.

 

Herr Kostrewa sagte, dass es überlegenswert wäre, einen Satz für die Skateranlage mit einzubringen.

 

 

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete:  6/0/1

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner:    6/0/1