Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung "Energiepark Klein Jamno" mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung "Sonnenenergienutzung" gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO  

 
 
26. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 15
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 21.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:39
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0546/2023 (neu) Beschluss gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung "Energiepark Klein Jamno" mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung "Sonnenenergienutzung" gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida

Herr Engwicht erklärt, dass die Fraktion sich für den Beschlussvorschlag ausspricht, weil die Gegebenheiten für die Region sprechen, weil regionale Unternehmen dadurch gestärkt werden. Grundsätzlich geht es bei der Entscheidung um den Mehrwert für die Stadt geht. Wenn per Gesetz Flächen vorgesehen und privilegiert werden, haben Kommunen kein Mitspracherecht mehr.

 

Herr Horn erklärt, dass die Stadt Forst (Lausitz) bereits einige Flächen für eine Bebauung zur Verfügung gestellt hat.

 

Herr Dr. Wußmann erklärt, dass die Stadt weiter offen für die Technologie sein sollte, allerdings an Stellen die niemanden beeinflussen, so wie die Stadt es bisher auch gemacht hat.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung „Energiepark Klein Jamno“ mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung „Sonnenenergienutzung“ gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO.

 

Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgegeben.

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

1/7/0