Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Horn betritt den Sitzungsraum.
Herr Paeschke erklärt, dass die Zufahrten optimiert werden müssen, um keine Probleme zu haben.
Frau Geisler antwortet, dass vorliegend eine Skizze ist und bis zum B-Plan-Verfahren Hinweise geprüft werden müssen.
Herr Engwicht findet eine Umfahrung angebracht, wenn es eine Möglichkeit bei den anliegenden Flächen gibt.
Frau Geisler erklärt, dass die Besitzverhältnisse der umliegenden Grundstücke geklärt werden müssen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung „Entwicklung Standort Wicher-Schule“. Planungsziel ist die Sicherung des Schulstandortes einschließlich erforderlicher Erweiterung, es soll eine Gemeinbedarfsfläche i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB und eine Fläche i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB ausgewiesen werden. Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung „13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht.
Abstimmungsergebnis: 7/1/0 |
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