Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung "Entwicklung Standort Wichern-Schule" (Aufstellungsbeschluss) mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB  

 
 
26. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 18
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:39
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0581/2023 Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung "Entwicklung Standort Wichern-Schule" (Aufstellungsbeschluss) mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Rennhak
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida

Herr Horn betritt den Sitzungsraum.

 

Herr Paeschke erklärt, dass die Zufahrten optimiert werden müssen, um keine Probleme zu haben.

 

Frau Geisler antwortet, dass vorliegend eine Skizze ist und bis zum B-Plan-Verfahren Hinweise geprüft werden müssen.

 

Herr Engwicht findet eine Umfahrung angebracht, wenn es eine Möglichkeit bei den anliegenden Flächen gibt.

 

Frau Geisler erklärt, dass die Besitzverhältnisse der umliegenden Grundstücke geklärt werden müssen.


Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung „Entwicklung Standort Wicher-Schule“. Planungsziel ist die Sicherung des Schulstandortes einschließlich erforderlicher Erweiterung, es soll eine Gemeinbedarfsfläche i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB und eine Fläche i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB ausgewiesen werden. Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung „13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“.

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht.

 

Abstimmungsergebnis:

7/1/0