Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Einleitung eines Verfahrens zur Wandlung der seit dem 14.07.2006 rechtskräftigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch BauGB mit der Bezeichnung "Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße" zu einer Klarstellungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB mit der Bezeichnung "Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße"  

 
 
26. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 19
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:39
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0586/2023 Einleitung eines Verfahrens zur Wandlung der seit dem 14.07.2006 rechtskräftigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch BauGB mit der Bezeichnung "Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße" zu einer Klarstellungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB mit der Bezeichnung "Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida

Herr Engwicht erklärt sich als befangen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) fasst einen Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur Wandlung der seit 14.07.2006 rechtskräftigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB mit der Bezeichnung „Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße“ in eine Klarstellungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB mit der Bezeichnung „Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße“.

 

Der Geltungsbereich der angedachten neuen Klarstellungssatzung mit den Veränderungen gegenüber der Altsatzung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

 

Die Anlage ist Teil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

7/0/0