Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Engwicht informiert, dass es von den Einwohnern die Frage gab, warum die Fläche jetzt Bauland ist, obwohl es früher nicht als solches deklariert werden sollte. Er möchte wissen, ob es möglich wäre, ein Teil der Fläche als öffentliche Fläche einzubinden, zum Beispiel mit dem Bau eines Spielplatzes, um allen entgegenzukommen.
Frau Geisler antwortet, dass bei einer richtigen Parzellierung bis zu 18 Eigenheime entstehen könnten. Dabei soll auch eine Erbauung, wie ein Spielplatz, angeregt werden.
Herr Paeschke fragt, warum der Bezug zum §13a gezogen wird. Seiner Meinung nach gibt es den Paragraphen seit Ende des letzten Jahres nicht mehr.
Frau Geisler antwortet, dass eine frühzeitige Bürgerbeteiligung erreicht werden soll.
Herr Paeschke beantragt die Herstellung der Nichtöffentlichkeit.
Abstimmung: 7/0/1 Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf Grundlage des § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit der Bezeichnung „Wohnpark Am Hirschsprung“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB mit dem Ziel der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gem. § 4 BauNVO. Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Eine frühzeitige Beteiligung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) wird durchgeführt.
Vor Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) zur regulären Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Wohnpark am Hirschsprung“ ist ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und der FDS Immobilien- und Vermarktungsgesellschaft mbH auf Grundlage eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung rechtswirksam abzuschließen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 8/0/0 |
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