Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" Forster Sportverein Schwarz-Weiß Keune e.V., Sanierung und Modernisierung eines Sportplatzes zu einem sportlichen, ökologischen und sozialen Integrationszentrum einer Kleinstadt hier: Bestätigung der Vorentwurfsplanung der Variante 1 - Anbau Umkleidekabinen für den FSV Schwarz-Weiß Keune e.V.   

 
 
41. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Vergabe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 17.08.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 22:10
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0606/2023 Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Forster Sportverein Schwarz-Weiß Keune e.V., Sanierung und Modernisierung eines Sportplatzes zu einem sportlichen, ökologischen und sozialen Integrationszentrum einer Kleinstadt
hier: Bestätigung der Vorentwurfsplanung der Variante 1 - Anbau Umkleidekabinen für den FSV Schwarz-Weiß Keune e.V.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Dieminger-Lakanwal
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Frau Korittke gab einleitende Informationen zum Tagesordnungspunkt.

 

Herr Krautz bat um Meinungsäerungen.

 

Herr Kostrewa gab bekannt, dass er sich Vorort umgeschaut hat. Unter Abwägung der Vor- und Nachteile der beiden Varianten und unter Berücksichtigung der Zukunftsfähigkeit zwecks der Investitionen, sollte man sich für die Variante 6B aussprechen. Er sieht hier eindeutige Vorteile. Er beantragt, im Beschlussvorschlag die Variante 1 b durch die Variante 6 b  zu ersetzen.

 

Herr Herzberg hat sich vor Ort ein Bild gemacht schließt sich der Meinung von Herrn Kostrewa an. Wenn die Variante 1 nicht zum Tragen kommt, sollte die Vorlage erneut im HWA beraten werden.

 

Herr Engwicht schließt sich der Meinung von Herrn Kostrewa an. Er fragte, warum der Kostenrahmen bei diesem Gebäude so hoch ist, vor allem warum die Planungskosten über 30 % teurer sind. Außerdem wäre für ihn wichtig zu prüfen, wenn die teure Variante gewählt wird, ob bestimmte Leistungen in Eigeninitiative ausgeführt werden können.

 

Herr rmann vom Planungsbüro Bärmann + Partner GbR erklärte, dass es nicht so ist, dass beide Varianten verglichen werden können. Der große Unterschied zwischen Variante 1 und Variante 6 b besteht darin, dass bei der Variante 6 b das vorhandene Gebäude umgebaut und das gesamte Gebäude eine Lüftung erhalten muss. Die technische Ausrüstung ist sehr teuer, was sich auch beim Honorar widerspiegelt.

 

Herr Kostrewa erwähnte, dass er sich auf die Variante 1 bezogen hatte und nicht auf die Variante 6 b. Ihm ist nicht verständlich, warum das Gebäude in der Variante 6B mit einer komplettenftungsanlage ausgestattet werden muss. Dieses Gebäude verfügt über eine natürliche Belüftung nach außen.  

 

Herr Dr. Jaehn versteht nicht, dass die Fotovoltaikanlage mit Batterie sein muss. Die Gefahr, die von solchen Anlagen ausgeht, ist erheblich. Die Kosten sind nicht nachvollziehbar.  

 

Herr Krautz beantragt, dass die Beschlussvorlage SVV/0606/2023 in denchsten Haupt- & Wirtschaftsausschuss am 06.09.2023 verschoben wird.  

 

Herr Engwicht stimmte dem zu. Der Ausschuss für Bauen und Vergabe sollte eine Empfehlung abgeben und zwar, dass mit der Variante 6 b weiter geplant werden soll unter Einsparung der Kosten (z.B. Eigenleistungen, Fotovoltaikanlage, Lüftung).

 

Frau Korittke empfahl, dass das Planungsbüro auf die genannten Einsparvorschläge bezüglich bestimmter technischer Ausrüstungen Stellung nimmt, damit alle den gleichen Sachstand haben.

Sie erklärte, dass Eigenleistungen in einem Förderprogramm sehr schwierig sind. Das Projekt muss ganzheitlich zur baufachlichen Prüfung eingereicht werden. Die baufachliche Prüfung ist noch nicht vorhanden. Sie bitten das Planungsbüro, die technischen Details aufzuklären.

 

Herr Mattern fragte, ob es eine Trennwand zwischen den Damen- und Herrentoiletten gibt.

 

Herr rmann antwortete, dass dies nicht vorgesehen ist, da Damen- und Herrenmannschaften jeweils getrennt spielen und es dadurch zu keinen Komplikationen kommen sollte. Außerdem bestehen mehrere Umkleidetrakte. Herr Bärmann erwähnte, dass dies den heutigen Anforderungen entspricht.  

 

Herr Herzberg sagte, dass es im Gaststättenbereich eine getrennte Toilette gibt.

Herr Kathen teilte mit, dass es im sportlichen Bereich so ist, dass jeweils nur eine Männermannschaft oder eine Frauenmannschaft Training hat oder Spiele durchführt und damit auch nur diese Mannschaft im umkleideraum ist.

 

Herr Dr. Jaehn sagte, dass man auch eine Containerlösung in Betracht ziehen könnte.  

 

Herr Herzberg fragte, wie der weitere Ablauf der Planung ist.

 

Frau Korittke antwortet, dass bevor die Planung für die Variante 6 b in Auftrag gegeben werden kann, dies erstmal im Haupt- und Wirtschaftsausschuss beraten werden muss, da die notwendigen finanziellen Mittel nicht im Haushalt eingestellt sind. Im Haupt- und Wirtschaftsausschuss müsste dann der konkrete Auftrag an die Verwaltung gestellt werden, dass die weitere Beauftragung des Planungsbüros für die Variante 6 b beantragt wird. Sie weist daraufhin, dass die Verwaltung ihre Vorlage nicht ändern wird, aufgrund der derzeitigen Sach- und Finanzlage.

 

Frau Janisch fragte nach einer behindertengerechten Toilette. Diese ist bereits vorhanden.

 

Frau Korittke sagte zum Bewilligungsbescheid, dass dieser uns vorschreibt, wie die Mittel zu verwenden sind. Der Bewilligungszeitraum endet im Jahr 2026.

 

Herr Krautz wies darauf hin, dass das Planungsbüro im Haupt- und Wirtschaftsausschuss nicht anwesend sein wird und die offenen Fragen jetzt geklärt werden sollten.

 

Herr Engwicht fragte, ob die Belüftungsanlage in der Variante 6 b notwendig ist.

 

Herr rmann antwortete, dass dies in der Variante 6 b es erforderlich ist, da die Gebäudetiefe über 14 m beträgt. Dementsprechend wird es schwierig, dort eine natürliche Lüftung herzustellen. Es muss gewährleistete sein, dass die Luftfeuchtigkeit auf das erforderliche Maß gesenkt werden kann.

 

Herr Engwicht stellte fest, dass es mit einen organisatorischen Mehraufwand sicherlich gewährleistet werden kann, es soll erneut geprüft werden. 

 

Herr Bärmann erklärte, dass es mit den Fotovoltaikanlagen immer noch Einsparpotenzial gibt. Es gäbe auch die Möglichkeit mit Wärmepumpen bzw. Gas. Das würde jedoch bedeuten, dass wir mit dem erforderlichen Anteil an erneuerbaren Energien nicht hinkommen. Aus diesem Grund gab es die Entscheidung zu Fotovoltaik entsprechend dem EEG.

 

Herr Kostrewa ist der Meinung, dass wir als Stadtverordnete nicht zu sehr ins Detail gehen sollten. Vielmehr erhält die Verwaltung nochmals einen Prüfauftrag.

Weiterhin wies er daraufhin, dass bei der Variante 1 der Nachteil besteht, dass der Volleyballplatz wegfallen würde. Er schlägt vor, dass über den ersten Punkt der Beschlussvorlage abgestimmt werden soll. Dann soll die Variante 1 durch die Variante 6 b ersetzt werden und der Punkt 2 soll an den Haupt- und Wirtschaftsausschuss verwiesen werden.

 

 


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete:  6/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner:  5/0/0

 

Die Vorlage wurde einstimmig laut Beschlussvorlage angenommen.