Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet für die Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2024/2025  

 
 
28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 10.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 20:25
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0625/2023 Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet für die Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2024/2025
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Gebauer, Sarah

Herr Engwicht fragt nach den genannten Zielen. Ob bei den städtischen Schulen das Verteilen geändert werden soll und ob die Kinder entsprechend gut integriert werden können. Außerdem, ob es möglich ist, die Integrationskinder auf die freien Schulen verteilt werden können.

 

Herr Paeschke stellt klar, dass ausländische und Kinder mit Förderbedarf nicht gleichgestellt werden können.

 

Frau Müller antwortet, dass Einzelverträge der Eltern auf freien Schulen geschlossen werden. Eltern können nicht gezwungen werden, Kinder in freie Schulen zu geben. Des Weiteren führt sie aus, dass die Anzahl der gesamten Verteilung sehr unterschiedlich ist. Es wird geguckt, wie viel Flüchtlingskinder im Überschneidungsgebiet leben und wie die Kapazitäten sind.

 

Herr Engwicht sieht das Problem im Anspruch, wie die Verteilung der Kinder erfolgen soll und fragt, ob es vereinfacht oder verbessert werden kann.

 

Frau Müller nimmt die Anregung mit und geht ins Gespräch mit den Schulleitern der freien Schule, welche Lösungsansätze verfolgt werden können.

 

Herr Paeschke erteilt das Wort an Frau Foerster, Leiterin der Grundschule Keune.

 

Frau Foerster erklärt, dass zu den Integrationskindern nicht nur die Migrationskinder gehören.

 

Es gibt keine weiteren Fragen / Anmerkungen.

 


Abstimmungsergebnis: 24/0/0

 

Damit ist die Beschlussvorlage einstimmig angenommen.