Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0625/2023  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet für die Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2024/2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Gebauer, Sarah
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport Vorberatung
16.10.2023 
21. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
25.10.2023 
28. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
10.11.2023 
28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung zur Bestimmung von Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet 2024/2025
Anlage 1 - Straßenzüge
Anlage 2 - Kartenausschnitt

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2024/2025.


Erläuterungen:

 

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) muss für jede Grundschule ein Schulbezirk bestimmt werden, „für den die Schule die örtlich zuständige Schule ist“. Diese Regelung erlässt der Schulträger durch Satzung (§ 106 Absatz 5 BbgSchulG).

 

Das für die Schule zuständige Ministerium legt für die Klassenbildung durch Verwaltungsvorschriften die Richtwerte für die Klassenfrequenz sowie die Bandbreiten fest (§ 103 Absatz 4 BbgSchulG). Die Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation vom 26. Juli 2017, zuletzt geändert  durch Verwaltungsvorschrift vom 06. Februar  2023, schreiben für Grundschulen den Klassenfrequenzrichtwert von 23 SchülerInnen  vor. Der untere Wert der Bandbreite beträgt 15, der obere Wert 28 SchülerInnen.

Die Grundschule Keune unterrichtet nach dem Konzept „Schule für gemeinsames Lernen“. Für Schulen, die nach diesem Konzept unterrichten, soll laut Rundschreiben 3/17 (RS 3/17) vom 09. Februar 2017 (Abl. MBJS/17, [Nr. 5], S. 40) für eine neu einzurichtende Klasse eine Klassenfrequenz von 25 SchülerInnen nicht überschritten werden.

 

Insbesondere mit Beginn des Jahres 2015 zeigt sich deutlich, dass die Festlegung von einem Schulbezirk je Grundschule zur Konzentration der einzuschulenden Asylbewerber- und Flüchtlingskinder führt. Durch diese konzentrierte Lage der Unterbringung ist die Grundschule Nordstadt massiv zuerst betroffen. Hier ist aus der Sicht der Schulkonferenz, aber auch nach Auffassung des Schulträgers unbedingt gegenzusteuern. Durch die schulrechtliche Möglichkeit der Bildung von Überschneidungsgebieten kann der Schulträger die in diesem Gebiet lebenden Kinder auf alle Grundschulen aufteilen. Die Anwendung dieses Verfahrens wurde auch vom Staatlichen Schulamt Cottbus begrüßt.

 

Zum Schuljahr 2024/2025 werden voraussichtlich 170 Kinder, einschließlich der 31ckgestellten Kinder aus dem vorherigen Schuljahr, in Schulen in städtischer Trägerschaft eingeschult.

 

Vor dieser Ermittlung wurden die der Stadt Forst (Lausitz) gemeldeten Kinder der Evangelischen Grundschule Forst, 10 Kinder aus dem Stadtgebiet Forst (Lausitz), und die der Archimedes Grundschule, 12 Kinder aus dem Stadtgebiet Forst (Lausitz), sowie die anderweitig abgemeldeten Kinder abgezogen.

 

Aufgrund dieser zum 1. September 2023 in der Stadt Forst (Lausitz) gemeldeten Kinder, welche zum Schuljahr 2024/2025 schulpflichtig werden, verbleiben die Grenzen der Schulbezirke unverändert wie im Schuljahr 2023/2024. Genaueres ist der Satzung nebst Anlagen zu entnehmen.

 

Die endgültigen Schülerzahlen in den jeweiligen Klassen ergeben sich erst nach Entscheidung des Staatlichen Schulamtes Cottbus bezüglich der für das beginnende Schuljahr  gestellten Umschulungsanträge zum Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Grundschule, sowie nach Entscheidung über die Rückstellungsanträge.

Aus den Erfahrungswerten der letzten Einschulungsjahre sind in städtischen Schulen für das Schuljahr 2024/2025 insgesamt ca. 30 Zurückstellungen zu erwarten. Die diesbezüglichen Entscheidungen treffen die jeweiligen Schulleitungen nicht vor dem Monat Mai.

 

Daraus ergibt sich folgende voraussichtliche Zügigkeit der Klassen:

 

Grundschule Forst Mitte

zweizügig

Grundschule Keune

einzügig

Grundschule Nordstadt

zweizügig

 

Je nach Anzahl der Rückstellungen und der Bewilligung von Umschulungsanträgen ist in den Grundschulen Forst Mitte und Nordstadt auch eine Dreizügigkeit denkbar.

 

Die Schulkonferenzen der Grundschulen werden am Verfahren beteiligt und haben ihr positives Votum zur vorliegenden Satzung erteilt.

 


Anlagen:

 

-          Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2024/2025

-          Anlage 1 der Satzung: Straßen Schulbezirke und Überschneidungsgebiet 2024/2025

-          Anlage 2 der Satzung: Kartenausschnitt Schulbezirke und Überschneidungsgebiet 2024/2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung zur Bestimmung von Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet 2024/2025 (68 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 - Straßenzüge (126 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 - Kartenausschnitt (348 KB)