Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Herzberg fragt, ob es bei der Beauftragung eines Wirtschaftsbüros zur Prüfung des Jahresabschlusses Fristen gibt.
Herr Handreck antwortet, dass die Stadt unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten vor Beginn der Prüfung einen Wirtschaftsprüfer beauftragt.
Herr Herzberg korrigiert seine Nachfrage, wie lange der Wirtschaftsprüfer für die Prüfung Zeit hat.
Herr Handreck ergänzt, dass der Jahresabschluss bis zum 31.03.des Folgejahres durch die Verwaltung abzuschließen ist und bis 31.1.2023 die Prüfung und Feststellung des Ergebnisses zu erfolgen hat. Die Prüfung beginnt im Mai und endet für gewöhnlich im Juli.
Abstimmungsergebnis: 24/0/0
Damit ist die Beschlussvorlage einstimmig angenommen. |
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