Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Jahresabschluss 2022 sowie Entlastung der Bürgermeisterin  

 
 
26. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:23
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0640/2023 Jahresabschluss 2022 sowie Entlastung der Bürgermeisterin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Anne Hapke
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Ernst, Silvia

Herr Handreck erklärt das Verfahren und macht umfangreiche Ausführungen zu der Beschlussvorlage. Er weist ausdrücklich auf die Abweichungen im Bereich der Abschreibungen für die Schwimmhalle und Straßenbaumaßnahmen hin. Ergänzt informiert er, dass die Fraktionsvorsitzenden über einen umfangreicheren Jahresabschluss verfügen, welcher über den Abschluss für jede Teilergebnisrechnung umfasst.

 

Herr Handreck übergibt das Wort an Herrn Pottag.

 

Herr Pottag macht Ausführungen mit Unterstützung eines PowerPoint-Vortrages zum Jahresabschluss 2022 und dem Prüfvorgehen im Einzelnen. Dieser ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

Herr Paeschke fragt, ob es im Kassenkreditrahmen feste Zinssätze mit Zinsbindungen über längere Zeiträume gibt und wie die Zinsen aufgenommen werden.

 

Herr Handreck antwortet, dass mit Änderung der Kommunalverfassung 2008 die doppelte Buchführung eingeführt wurde. Es gibt zwei Möglichkeiten: den Kassenkreditrahmen festzusetzen in der Haushaltssatzung oder durch eine gesonderte Beschlussfassung. Von der gesonderten Beschlussfassung wurde in der Vergangenheit Gebrauch gemacht. Abschließend gibt Herr Handreck, dass der Kassenkredit fest geregelt ist.

 

Herr Paeschke findet es gut, dass nach denselben Kriterien geprüft wurde. Er empfiehlt, dass bestimmte Produkte mit einer besseren Transparenz geprüft werden für die Nachvollziehbarkeit, um zu erkennen, wie die Entwicklung zustande gekommen ist. Des Weiteren gibt er an, dass Anmerkungen und Gründe für die Preissteigung nicht in die Jahresabschlüsse und die Bewertung der Finanzlage der Kommune gehören.

 

Herr Pottag fragt, in welchem Rahmen die Ausführungen her geprüft werden sollen. Er hält fest, dass dieses Großprojekt zu einem ungünstigen Zeitpunkt gebaut wird.

 

Herr Paeschke antwortet, dass im Rahmen des Jahresabschlusses eine Gesamtbetrachtung gewünscht wird und der Gesamtzusammenhang bei solch einem Großprojekt nachvollziehbar klargestellt wird.

 

Herr Pottag rät, dieses im laufenden Projekt, in Form eines Projektcontrollings, abzuhalten und nicht zum Jahresabschluss, da viele Daten veraltet sind.

 

Herr Kruse bezieht sich auf die Anmerkungen betreffend die Überstunden des Rechnungsprüfungsamtes und fragt nach der Umsetzung.

 

Herr Staudacher empfiehlt Herrn Paeschke, sich an den Vorsitzenden des Werksausschusses zu wenden, um in Hinblick des Textilmuseums, um Themen wie die Preisentwicklung zu besprechen.

Er bedankt sich bei Herrn Pottag für die Ausführungen und die Darstellung des Vortrages im Gesamten.

 

Herr Hörner weist auf die Ausführungen von Herrn Paeschke hin, dass der Rahmen der Sitzung eine politische Veranstaltung ist und die Gegebenheiten mit den politischen Umständen allgegenwärtig nachvollziehbar sind.

 

Herr Herzberg fragt Herrn Pottag, wer den Prüfauftrag erteilt.

 

Des Weiteren hinterfragt er die Präsenz des Rechnungsprüfungsamtes in den Ausschusssitzungen.

 

Herr Pottag antwortet, dass die Stadtverordneten dem Rechnungsprüfungsamtes Prüfaufträge erteilen können, laut Kommunalverfassung. Des Weiteren stellt er klar, dass seine Präsenz lediglich im Ausschuss für Bauen und Vergabe im Rahmen der Vergabeaufträge bei eventuellen Nachfragen erforderlich ist. Im Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit aufgrund der Finanzen.

 

Herr Paeschke korrigiert, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadtverordnetenversammlung unterstellt ist und diese Aufträge erteilen können. Der Vorsitzende ist ausschließlich für die Leitung der Sitzung zuständig.

 

Herr Handreck informiert, dass die Zuständigkeiten des Rechnungsprüfungsamtes im §101 Abs. 3 der Kommunalverfassung geregelt sind:

 

Das Rechnungsprüfungsamt ist der Gemeindevertretung unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihr unmittelbar unterstellt. Die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss und der Hauptverwaltungsbeamte haben das Recht, dem Rechnungsprüfungsamt Prüfungsaufträge zu erteilen. Das Rechnungsprüfungsamt ist der Gemeindevertretung unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihr unmittelbar unterstellt. Die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss und der Hauptverwaltungsbeamte haben das Recht, dem Rechnungsprüfungsamt Prüfungsaufträge zu erteilen.“

 

Darüber hinaus verweist er auf eine bestehende Rechnungsprüfungsordnung. Die Teilnahme des Leiters ist geregelt. Außerdem erklärt Herr Handreck die Sondertatbestände, welche mit politischen beziehungsweise draus faktischen Hintergründen zu tun haben.

 

Herr Staudacher schlägt vor, dass die Frage der Zuständigkeiten im Protokoll aufgenommen wird und sodann im Haupt- und Wirtschaftsausschuss beantwortet werden.

 

Herr Handreck stellt klar, dass die Kommunalverfassung seit 1. Januar 2008 in Kraft ist. Alle Verfahren die zuvor stattfanden, wie auch der bis dahin pflichtige Rechnungsprüfungsausschuss mit dem Inkrafttreten.

 

Herr Paeschke bestätigt die Ausführungen von Herrn Handreck. Herr Paeschke stellt die Ausführungen von Herrn Staudacher klar, dass der Werksauschuss nicht prüft, sondern der Eigenbetrieb organisiert. Das Textilmuseum ist eine Baumaßnahme der Stadt und nicht des Eigenbetriebes und sieht die Zuständigkeiten für die Finanzen im Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit.

 

Herr Engwicht sieht erhebliche Abweichungen in Höhe von 1,2 Mio. Euro in den Ertragsarten, insbesondere in den Gewerbesteuern. Er fragt, ob ein strukturelles Defizit vorliegt. Des Weiteren fragt Herr Engwicht, wie die Planabweichungen zustande gekommen sind. Außerdem ist im Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing eine überplanmäßige Ausgabenbeteiligung in Höhe von 50.000 Euro geplant gewesen. Das Rechnungsprüfungsamt informiert über eine Höhe von 200.000 Euro. Er bittet hierüber aufzuklären.

 

Herr Pottag kann dieses nicht beantworten. Die Zahlen liegen aktuell nicht vor.

 

Herr Handreck antwortet, dass der Planungszeitraum für 2022 gleich 2021 war. Gleichgesetzt bei den Gewerbesteuern. Erhebliche Gründe dafür lagen im Zeitraum der Corona-Epidemie. Orientierungsdaten sind die Planungsgrundlage.

Die aktivierungsfähigen Ausgaben für die Schwimmhalle lagen bei 7,5 Mio. Euro. Die gravierenden Abweichungen gehen mit den Straßenbaumaßnahmen einher.

 

Es gibt keine weiteren Anmerkungen.


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/1

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 7/0/0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Prüfbericht zum Jahresabschluss 2022 (563 KB)