Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Engwicht dankt der Verwaltung für die Einarbeitung der umfangreichen Änderungen und gibt folgenden Änderungsantrag betreffend §5 Verhalten auf dem Friedhof in der Friedhofssatzung an. Hier ergibt sich folgende Änderung in der Friedhofsordnung (Anlage zu § 5):
Nr. 5 (3) l) zu streichen: „…sowie die Gefäße und Gartengeräte zur Grabpflege (wie Gießkannen, Gartengeräte und ähnliches) zwischen bzw. hinter den Gräbern, auf freien Plätzen oder in den Hecken aufzubewahren – widerrechtlich abgelegte Geräte und Gefäße werden durch das Friedhofspersonal entfernt.“
Herr Auerswald sieht es als problematisch, wenn samstags keine Bestattungen durchgeführt werden und fragt, ob es hierzu Lösungen gibt. Des Weiteren fragt er, ob es Möglichkeiten gibt, wie in anderen Kommunen, Gartengeräte entsprechend sicher aufzubewahren, damit diese von Bürgern genutzt werden können.
Frau Taubenek übergibt das Wort an Herrn Avermann und fortfolgend an Frau Sickert.
Herr Avermann antwortet, dass aufgrund von Unfallgefahresituationen dieser Satz in die Satzung eingearbeitet wurde. Ergänzend informiert er, dass Vorrichtungen für die Aufbewahrung von Gartengeräten gewährleistet wird.
Herr Auerswald stellt klar, dass für die Bürger die Möglichkeit geschaffen wird, dass genügend Gartengeräte zur Verfügung gestellt werden.
Herr Gäbler gibt an, dass dieses nicht gerechtfertigt ist. Dann sollten alle Friedhöfe berücksichtigt werden.
Herr Avermann antwortet, dass die Ausstattung auf allen Friedhöfen erfolgt.
Herr Auerswald fragt, warum Erdbestattungen an Samstagen nicht stattfinden.
Frau Sickert antwortet, dass nach Gesprächen mit den Bestattungsinstituten, Erdbestattungen personell nicht abzudecken gehen.
Frau Dreßler fragt, ob durch die Bereitstellung eine Gebühr für die Bürger entsteht.
Herr Avermann antwortet, dass eine Variante in Form eines Pfandsystems mit einem Gegenstück in Höhe von 22 Euro technisch möglich wäre, aber aufgrund der Kosten nicht angewendet wird.
Frau Reuter weist auf folgende redaktionelle Änderung im „§ 16 – Ehrengrabstätten, Grabstättenpartnerschaften“ hin.
Korrektur:„Grabstättenpatenschaften“.
Es folgt die Abstimmung zur Änderung der Fraktion „Gemeinsam für Forst“:
Abstimmungsergebnis: 10/3/8 Damit ist die Änderung mehrheitlich angenommen.
Herr Engwicht erinnert, dass neben der Friedhofssatzung auch die Friedhofsordnung angepasst werden muss. Abstimmungsergebnis mit Änderung: 17/0/4 Damit ist die Beschlussvorlage einstimmig geändert angenommen. |
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