Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Gäbler bemerkte, dass die Tagesordnungspunkte 9 und 10 inhaltlich zusammengefasst werden.
Frau Korittke erläuterte die Vorlagen anhand eines Lageplanes. Sie erwähnte, dass der Bebauungsplan zur Einsicht im SVV-Büro oder im VV3 vorliegt. Für das Bauvorhaben liegt ein Bauantrag vor.
Herr Gäbler bat um Meinungsäußerungen.
Abstimmung zum Rederecht von Herrn Stodian (Ortsvorsteher Gosda)
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0/2
Herr Stodian hätte erwartet, dass der Ortsteil Gosda mehr mit einbezogen wird. Das Amt Döbern Land war nicht in der Lage dem Ortsteil die Anfrage der Stadt Forst in Bezug auf das Verfahren zukommen zu lassen. Problematisch ist es, weil das Gebiet Landwirtschaftlich genutzt wird und die Fläche viel zu groß ist.
Herr Olheide antwortete, dass Herr Stodian immer über den Verfahrensstand informiert wurde. Die Beteiligung der Gemeinde Amt Döbern Land wurde durchgeführt.
Frau Korittke erwähnte, dass auf der Seite 31 die Stellungnahme des Amt Döbern Landes vermerkt ist.
Herr Engwicht sagte, dass der Städtebauliche Vertrag sowie der Folgekostenvertrag noch nicht zur Verfügung gestellt wurde.
Frau Korittke antwortete, dass es ein B-Plan Verfahren nach dem § 30 BauGB ist. Laut § 30 BauGB besteht kein Erfordernis einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Der Städtebauliche Vertrag 1, der als Entwurf bereits vorgelegt wurde, ist derzeit in der Endprüfung. Der Städtebauliche Vertrag 2 beinhaltet die abgestimmten Kompensationsmaßnahmen. Dieser liegt unterschrieben bei der Verwaltung vor. Der Städtebauliche Vertrag 2 ist nicht für den Satzungsbeschluss erforderlich. Der Entwurf des Folgekostenvertrages wurde allen Ausschussmitgliedern zugesandt. Dazu gibt es eine rechtliche Bewertung von den Anwälten der LEAG. Auch dieser Vertrag ist nicht für den Satzungsbeschluss erforderlich.
Herr Engwicht fragte, was man unter Kompensationsmaßnahmen versteht. Nach seinem Verständnis her sind es Maßnahmen die auf dem Gelände getätigt werden. Die Verträge sollten spätestens im Haupt- und Wirtschaftsausschuss zur Verfügung gestellt werden.
Herr Horn bestärkt Herrn Engwicht in seiner Aussage.
Frau Korittke wiederholte, dass der Satzungsbeschluss keinen Vertrag erfordert. Alle Kompensationsmaßnahmen die sich aus dem Bebauungsplanverfahren ergeben sind auch Bestandteil des Verfahrens. Der Städtebauliche Vertrag 2 ist als gute Grundlage im Rahmen des Bauantrages bearbeitet worden.
Herr Staudacher fragte, ob alle Unterlagen und Verträge vorhanden sind. Die Verträge sollten im Nichtöffentlichen Teil im Haupt- und Wirtschaftsausschuss vorgestellt werden.
Frau Korittke nimmt den Vorschlag mit. Der Städtebauliche Vertrag 1 ist noch zur Prüfung beim Vertragspartner. Sie weist daraufhin, dass in der Anlage 6 (Umweltbericht) die Kompensationsmaßnahmen aufgeführt sind.
Herr Engwicht sagte, dass es um die Umwelt geht.
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 2/2/2 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 1/0/2
Die Vorlage wurde laut Beschlussvorlage abgelehnt.
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