Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Neufassung der Entgeltordnung für die Nutzung von Turnhallen der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
23. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:20
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0653/2023 Neufassung der Entgeltordnung für die Nutzung von Turnhallen der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Maywald
Federführend:Fachbereich Zentrales Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Locker, Alida

Herr Staudacher gibt an, dass in der Entgeltordnung für die Nutzung von Turnhallen der Stadt Forst (Lausitz) in Punkt 3 „Einteilung der Kategorien“ unter Kategorie III „Firmen, Institutionen und sonstigen Nutzer“ aufgeführt sind. Er möchte wissen, wer mit „sonstigen Nutzern“ gemeint ist.

 

Herr Maywald antwortet, dass damit gänzlich alle gemeint sind, die nicht unter einer der anderen Kategorien fallen.

 

Herr Kuschel fragt an, ob die Preise für das Kinder- und Jugenddorf damit auch angepasst werden.

 

Frau Müller antwortet, dass es eine andere Entgeltordnung für das Kinder- und Jugenddorf gibt und dies nichts mit der vorliegenden Entgeltordnung zutun hat. Diese ist aber auch schon in Überarbeitung.

 

Frau Sonntag ist der Ansicht, dass nicht alle Turnhallen zum gleichen Preis angeboten werden sollten, da es doch deutliche Unterschiede in der Ausstattung und auch Alter der Gebäude gibt. Sie ist der Meinung, dass z.B. die Turnhalle in der Max-Fritz-Hammer Straße nicht gleichwertig mit z.B. der Turnhalle in Keune wäre.

 

Herr Maywald antwortet, dass die Intention dieser Entgeltordnung war, die Preise für alle Hallen gleich zu gestalten. Die Berechnungsgrundlage sind die Betriebskosten der Turnhallen. Würde man mit dieser Grundlage unterschiedliche Preise anstreben, wäre die Turnhalle in Keune die Günstigste, da sie am neusten ist und die wenigsten Betriebskosten verursacht. Die Frage ist, wie die Bemessungsgrundlage bei Entgeltpreisen nach Ausstattung oder Alter der Halle wäre. Wie sollte man hier festlegen, welche Halle wieviel „Wert“ ist.

 

Frau Sonntag gibt an, dass sie dies versteht. Aber in der Max-Fritz-Hammer Straße z.B. stehen nicht einmal Duschen oder vernünftige sanitäre Anlagen zur Verfügung, die z.B. auch Senioren nutzen könnten. Daher ihr Gedanke, dass diese Hallen dann eher mit einer günstigeren Entgeltgruppe angeboten werden sollten.

 

Herr Handreck gibt zu bedenken, dass hier eine Mischkalkulation vorliegt, um ungefähr einen Deckungsbeitrag zu erzielen.

 

Frau Zimpel wirft ein, dass die Vereine von der Verwaltung den verschiedenen Hallen zugeteilt werden, somit die Vereine keine Möglichkeit der Wahl haben. Dies würde bei unterschiedlichen Nutzungsentgelten zu einem Ungleichgewicht führen.

 

Herr Engwicht bemängelt, dass der Stundenpreis in der Kostenberechnung in Anlage 3 in der Max-Fritz-Hammer Straße wesentlich niedriger ausfallen, als dann schlussendlich nach der neuen Entgeltordnung je nach Kategorie pro Stunde berechnet wird. Diese Halle hat schlechte sanitäre Zustände und er findet es unfair, dass die Nutzer dann die Betriebskosten anderer Hallen praktisch mittragen. Er ist der Meinung, dass es zu prüfen wäre, ob für diese Halle in der Entgeltordnung nicht eine Ausnahme gemacht werden kann.

 

Frau Jaehn wundert sich, warum (laut Anlage 2) die eingenommenen Nutzungsgebühren (Einnahmen) ab 2020 signifikant nach unten gegangen sind, aber die Betriebskosten zum Teil sogar gestiegen sind. Sie fragt, ob die Halle auch bei Nichtnutzung geheizt wird.

 

Frau Zimpel verweist darauf, dass der Abfall der eingenommenen Nutzungsgebühren mit Corona zusammenhängen könnte.

 

Herr Handreck erläutert, dass jeder der ein Eigenheim oder sonstiges Eigentum hat, sicherlich versteht, dass die grundlegenden Kosten immer vorhanden sind. Er führt als Beispiel ein Auto an, auch wenn man nicht fährt, muss man eine Haftpflichtversicherung haben, damit das Fahrzeug angemeldet sein kann. Genauso verhält es sich mit den Betriebskosten bei den Hallen. Auch wurde diese Halle für viele Aktivitäten der Stadt Forst (Lausitz) genutzt, z.B. Sammelaktionen für Flüchtlinge. Dafür wurde die Halle auch geheizt.

 

Frau Jaehn möchte wissen, warum die Halle nur noch so wenig genutzt wird.

 

Herr Zuber gibt an, dass es auch Nutzer gibt, die die Hallen der Stadt Forst (Lausitz) verlassen haben. In der Max-Fritz-Hammer Straße war unter anderem die Wichernschule ein Nutzer. Diese haben jetzt eine eigene Turnhalle und fallen daher als Nutzer weg.

 

Frau Müller ergänzt, dass die Turnhalle in der Max-Fritz-Hammer Straße wegen der Sammelaktion für Flüchtlinge ungefähr ein halbes Jahr gesperrt war und man dann andere Lösungen für die Nutzer finden musste. Zum Teil sind dann diese Nutzer nicht mehr zurückgekommen.

 

Frau Maaß gibt zu Bedenken, dass wenn die Nutzungsentgelte auf die Ausstattung der jeweiligen Turnhalle ausgelegt wären, man dann auch nach größeren Investitionen die Entgeltordnung anpassen müsste. Sie sieht es als Bestrafung für die Nutzer, wenn sie dann plötzlich mehr zahlen müssten.

 

19:09 Uhr Herr Handreck verlässt die Sitzung


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 2/0/3

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/3

 

Die Vorlage wurde laut Beschlussvorlage angenommen.