Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2016 - Weiterentwicklung des Schulstandortes Grundschule Keune einschließlich Hortgebäude und Turnhalle (Beschlussvorlage SVV/0371/2016 (neu))  

 
 
32. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 19
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Mi, 15.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:07
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0704/2024 Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2016 - Weiterentwicklung des Schulstandortes Grundschule Keune einschließlich Hortgebäude und Turnhalle (Beschlussvorlage SVV/0371/2016 (neu))
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Korittke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Locker, Alida

Herr Engwicht möchte wissen, ob nur die Beschlüsse, die dem neuen Beschluss entgegen stehen, aufgehoben werden müssen. Er denkt, dass dieser Beschluss nicht dem neuen Beschluss entgegen steht.

 

Frau Korittke erklärt, dass die Aufhebung des Beschlusses, auf Grund der Beschlussvorlage der SPD-Fraktion, notwendig ist.

 

Herr Paeschke ist auch der Auffassung, dass nur entgegenstehende Beschlüsse aufgehoben werden müssen. Er fragt, warum die SPD-Fraktion auch eine Aufhebung von zwei weiteren Beschlüssen beantragt, die die Verwaltung nicht aufführt.

 

Frau Korittke erklärt, dass die Beschlüsse des Vorhabens gesammelt wurden und sie die Beschlüsse der Fraktionen den Fraktionsvorsitzenden gesendet hat und die eigene Beschlussvorlage hier aufgehoben werden soll.

 

Herr Bayer erklärt, dass er es für sinnvoller erachten würde, eine Beschlussvorlage zu erstellen, in der der Wortlaut „alle früheren, entgegenstehenden Beschlüsse werden aufgehoben“ aufgeführt wird.

 

Frau Korittke schlägt vor, dass die Beschlussvorlage zurückgezogen und eine gesammelte Beschlussvorlage erstellt wird.

 

Frau Taubenek zieht die Beschlussvorlage zurück.