Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Standort Wirtschaftsdüngerlager" mit gleichzeitiger partieller Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB (hier: 16. Änderungsverfahren)  

 
 
32. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 16
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:07
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0710/2024 Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Standort Wirtschaftsdüngerlager" mit gleichzeitiger partieller Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB (hier: 16. Änderungsverfahren)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Rennhak
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida

Herr Engwicht fragt, ob der künftige alleinige Besitzer des Grundstückes keine Genehmigung bekommen würde.

 

Frau Korittke erläutert die gesetzlichen Vorgaben. Die Genehmigung ist am 30.06.2023 erteilt worden. Danach wurde der Antrag an die Verwaltung gestellt, dass der Betreiber nicht die Agrargenossenschaft sein wird. Deshalb ist ein B-Plan zu erstellen und weitere Festsetzungen einzuarbeiten.

 

Herr Paeschke fragt, ob die Anlage nur in der Planung ist oder schon im Bau.

 

Frau Korittke antwortet, dass diese sich bereits im Bau befindet.

 

Herr Dr. Jaehn findet es wichtig, dass dort eine neue Prüfung und Bewertung erfolgt, um die Anwohner zu schützen.

 

Herr Engwicht erklärt, dass die Anlage gebaut wird, weil ein genehmigter Bauantrag vorliegt.

 

Frau Korittke erläutert, dass im Rahmen des B-Planes Auflagen erstellt werden können. Die Genehmigung der Landesbehörde wurde erteilt, weil es ein privilegierter Antragsteller war und deshalb auch die Baugenehmigung gleichzeitig erteilt wurde.


Abstimmungsergebnis: 6/2/1

 

Die Vorlage wurde mehrheitlich laut Beschlussvorlage angenommen.