Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Grund erläuterte die Vorlage und bittet um Zusendung des Maßnahmeplanes. Hauptsächlich geht es in der Vorlage um die Ausgleichsmaßnahmen, die damals verpflichtend versprochen wurden und nicht eingehalten wurden.
Frau Korittke erklärte anhand des rechtskräftigen Lageplanes der Satzung, dass der Durchführungsvertrag am 15.10.2009 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Die Besonderheit des Bebauungsplanes ist, dass die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht vollständig im Plangebiet umgesetzt werden konnten. In dem Satzungsbeschluss sowie im Durchführungsvertrag gibt es Regelungen, dass die Maßnahmen E1 bis E3 außerhalb des Gebietes gelegt werden. Die Maßnahmen E1 und E2 wurden vollständig umgesetzt durch Finanzierung des Vorhabenträgers. Für die Maßnahme E3 war eine Aufforstung vorgesehen. Von der Unteren Naturschutzbehörde wurde erklärt, dass die Maßnahme E3 für den Bebauungsplan ist, nicht ausreichend ist. Die Lösung aus dem Beschlussvorschlag kann nicht umgesetzt werden, da die Untere Naturschutzbehörde den gewünschten Laubwald nicht anerkennen wird. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Fraktion ihre Vorlage zurückzieht. Die Verwaltung würde dann einen Vororttermin mit der zuständigen Agrargenossenschaft und der Unteren Naturschutzbehörde vereinbaren, um gemeinsam ein Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Ziel soll es sein, dass in der Stadtverordnetenversammlung im September einen umsetzbaren Vorschlag zu präsentieren. Der Satzungsbeschluss sowie der Durchführungsvertrag werden allen digital zur Verfügung gestellt.
Herr Auerswald fragte, ob die Maßnahmen nicht in der Verantwortung des Betreibers bzw. des Investors liegen.
Frau Korittke antwortete, dass es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt. Dieser erfordert den Durchführungsvertrag, wo geregelt ist, dass der Vorhabenträger an die Stadt Forst (Lausitz) eine Summe für die Maßnahmen außerhalb des Gebietes zahlt.
Herr Grund sagte, dass auch die Geräuschkulisse sehr hoch ist. Zudem wird dort Rohmaterial offen gelagert. Ausgleichspflanzungen in der Innenstadt bringt den Bürgern im Ortsteil Noßdorf nichts.
Herr Dr. Jaehn bemerkte, dass wenn umweltstrafrechtliche Verstöße vorliegen, muss dies angezeigt werden. Dies wäre ein Verstoß gegen die immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen.
Frau Korittke erwähnte, dass die Anlage eine bundesimmissionsschutzrechtliche Erlaubnis besitzt.
Herr Herzberg sagte, dass er mit dem Bauherrn telefoniert hat. Dieser gibt zu, dass es zu einer erhöhten Geruchsbelästigung kommt aufgrund der Baustelle.
Herr Gäbler fragte, ob die Fraktion die Vorlage zurückziehen möchte.
Herr Grund antwortete, dass die Fraktion die Vorlage nicht zurückziehen wird. Er schlägt vor, parallel zudem mit der Verwaltung zusammengearbeitet werden kann.
Herr Gäbler führte aus, dass was im Beschlussvorschlag gefordert wird, nicht umsetzbar ist. Deswegen empfiehlt die Verwaltung, die Vorlage zurückzuziehen und eine gemeinsame zu erarbeiten.
Herr Grund wiederholte, dass die Vorlage nicht zurückgezogen wird.
Frau Korittke erwähnte, dass der aufgezeigte Satzungsbeschluss so von den Stadtverordneten beschlossen wurde.
Herr Gäbler bat um Meinungsäußerungen.
Herr Dr. Jaehn stellte folgenden Antrag: Die Bürgermeisterin wird beauftragt, so schnell wie möglich mit dem Landesumweltamt Kontakt aufzunehmen, um dort eine Begehung durchzuführen sowie ein Gutachten zu erstellen. Es soll geprüft werden, ob dort alle gesetzlichen Vorschriften vom Betreiber eingehalten werden.
Frau Korittke wies daraufhin, dass der Antrag für den Haupt- und Wirtschaftsausschuss am 15.05.2024 bis morgen den 08.05.2024 bei der Verwaltung vorliegen muss. Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 2/1/2 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 0/0/5
Die Vorlage wurde mehrheitlich laut Beschlussvorlage angenommen.
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