Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Dr. Schüler sagt, dass das Methan durch ein Überdruckventil in 10 – 15-minütigen Abständen unzulässig ausgelassen wird. Er verlangt die Klärung, welche Gase in welchen Abständen implementiert werden. Er fragt, ob es zur Speicherung der Gase in den Containern kommt.
Herr Paeschke sagt, dass im Haupt- und Wirtschaftsausschuss der Vertreter der Biogasanlage vor Ort war und ausführlich auch über die letzte Prüfung berichtet hat. Er ergänzt noch weitere Erläuterungen zur Änderung des Tagesordnungspunktes 20.
Frau Korittke antwortet, dass am 30.06.2023 ein Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG erteilt wurde und diese Anlage mit oder ohne Bebauungsplan errichtet wird und macht weitere Ausführungen zur Umsetzung der Ausgleichsbepflanzungen.
Herr Dr. Schüler sagt, dass der Tatbestand der Umweltverschmutzung trotzdem weiterhin verbleibt.
Herr Paeschke fragt, woher er weiß, dass es sich um Methanausstoß handelt.
Herr Dr. Schüler antwortet, dass es ihm von Anwohner (Ingenieuren) erklärt wurde, dass der Druck in den Kesseln steigt und abgelassen werden muss.
Herr Gäbler sagt, dass wenn es sich nachweislich um Methan handelt, es keinen Beschluss für die Stadtverordnetenversammlung wäre, sondern zur Anzeige gebracht werden sollte.
Herr Engwicht sagt, dass man den Beschluss nutzen sollte, um die Vorgaben der Stadt Forst (Lausitz) mit einfließen lassen zu können und die Bewohner zu schützen.
Herr Dr. Jaehn merkt an, dass er mit einer Mitarbeiterin des Umweltamtes des Landkreises Spree-Neiße telefoniert hat und es wohl keine Beschwerden der Anwohner gibt. Er führt an, dass wenn dem Landkreis nichts vorliegt, auch nicht gehandelt werden kann.
Frau Taubenek antwortet, dass man sich vor Ort noch mal erklären lassen sollte, wie die Vorgehensweise in der Gasanlage abläuft und würde das Gespräch dazu abwarten.
Herr Bayer fragt, wie die Anwohner das Methan denn riechen können, da es ein geruchloses Gas ist. Er geht davon aus, dass die Anlage eine Betriebserlaubnis hat. Gegenstand dieser Betriebserlaubnis müsste auch das entsprechende Überdruckventil sein. Wenn dies damals bei der Abnahme schon ein Problem gewesen wäre, hätte man sich um eine entsprechende Abfallanlage kümmern müssen. Da das aber nicht der Fall ist, scheint es so zu sein, dass die Anlage derzeit reibungslos funktioniert.
Herr Schüler erläutert noch einmal seine Bedenken und bittet die Bürgermeisterin den Sachverhalt zu prüfen.
Herr Grund stellt klar, dass es vor 10 Jahren eine Verbrennung des Methans gab. In den neu gebauten Anlagen gibt es keine Schornsteine mehr und man hört deutlich die Gase entweichen.
Herr Dr. Schüler beantragt die Zurückweisung der Vorlage.
Die Beschlussvorlage wird nicht zurückgewiesen.
Die Vorlage wurde mehrheitlich laut Beschlussvorlage angenommen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||