Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Die Wahl des Vorsitzenden erfolgt nach den § 33, 39 und 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Nach § 33 Abs. 2 wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte den Vorsitzenden sowie einen oder mehrere Stellvertreter. Nach § 39 erfolgt die Wahl geheim, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Abweichungen können vor der Wahl einstimmig beschlossen werden. Nach § 40 – Einzelwahlen – Absatz 3 ist im ersten Wahlgang gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erhält. Wird niemand gewählt, findet ein zweiter Wahlgang statt.
Herr Dr. Schüler schlägt Herrn Ingo Paeschke zur weiteren Leitung der Stadtverordnetenversammlung vor, da er das nötige Wissen in der Kommunalverfassung als auch in den Abläufen innerhalb der Stadtverwaltung mitbringt. Damit sieht er ihn als den geeignetsten Kandidaten für dieses Amt.
Herr Dr. Jaehn sagt, dass Herr Paeschke sein Amt bisher neutral und sachlich positiv für alle ausgeübt hat und schlägt ebenfalls Herr Ingo Paeschke vor.
Da es keine weiteren Vorschläge gibt, ruft Herr Bischoff eine 10-minütige Pause aus, damit die Stimmzettel von der Verwaltung vorbereitet werden können.
Herr Bischoff verliest den Wortlaut des Stimmzettels.
Pausenende 18:32
Die Stimmzählerkommission ruft die einzelnen Stadtverordneten zur Wahl auf.
Die Stimmzählerkommission tritt zusammen und zählt die Stimmen aus.
Herr Bischoff gibt das Ergebnis der Wahl bekannt.
Es waren 29 stimmberechtigte Mitglieder und es wurden 29 gültige Stimmen abgegeben. Herr Paeschke erhielt 24 JA-Stimmen und 5 NEIN-Stimmen.
Herr Paeschke wurde hiermit mehrheitlich zum Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung gewählt.
Herr Bischoff fragt Herr Paeschke, ob er die Wahl annimmt.
Herr Paeschke nimmt die Wahl an.
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