Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Nachbesetzung Praxis Pädiatrie  

 
 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Fr, 27.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 18:05
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0006/2024 Nachbesetzung Praxis Pädiatrie
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dr. Jaehn
Federführend:AfD - Fraktion Bearbeiter/-in: Konetzke, Lina Marie

Herr Dr. Jaehn freut sich, dass der Antrag schon Wirkung gezeigt hat, obwohl er noch gar nicht abgestimmt wurde. Er fragt, wie alt der Arzt ist und ob er sich vorstellen kann dauerhaft in Forst (Lausitz) tätig zu sein, da er Bedenken hat, dass der Arzt aufgrund seines Alters der Stadt nicht lange erhalten bleibt. Er betont nochmal, dass es sehr wichtig ist eine dauerhafte Lösung für die Besetzung der Pädiatrie zu finden.

 

Herr Paeschke fragt, ob der Antrag zurückgezogen wird, weil schon in der Sache entschieden ist.

 

Herr Dr. Jaehn will erst noch einige Erläuterungen seitens der Bürgermeisterin hören, bevor er den Antrag zurückzieht.

 

Frau Taubenek antwortet, dass der Arzt tatsächlich etwas älter ist und sie weiterhin mit der KV in Abstimmung sind und auch die Lausitzklinik hier dauerhaft eine Lösung möchte.

 

Herr Dr. Wußmann sagt, dass der Kinderarzt nicht angestellt wird, weil die AfD-Fraktion eine Beschlussvorlage dazu erstellt hat. Er sagt, dass er froh ist, dass jemand gefunden wurde und der Arzt vielleicht auch noch lange seine Tätigkeit ausführen wird. Er ergänzt, dass der Arzt nicht von der Lausitzklinik, sondern vom MVZ angestellt wird.

 

Herr Dr. Jaehn sagt, dass es schon 2004 einen Mangel an Hausärzten gab und nur wenig von der KV oder der Ärztekammer dagegen getan wurde. Im Vergleich nennt er dazu, dass 2004 jeder Lehrer der verabschiedet wurde, eine Summe von 50.000 € erhalten hat. Er hält die jetzige Lösung zur Nachbesetzung der Stelle des Kinderarztes für eine Frechheit. Eine längere Vorausplanung wäre das Mindeste, was zu erwarten wäre.

 

Frau Taubenek antwortet, dass er nicht immer die Zuständigkeiten vermischen kann. Die Verwaltung und sie als Bürgermeisterin bemühen sich immer wieder darum, dass die Stelle des Kinderarztes nachbesetzt wird. Sie kann der KV nichts vorschreiben und sie möchte nochmal darauf aufmerksam machen, was Herr Kruse immer wieder gepredigt hat. Es gab im Jahr 2010 ca. 6000 Ärzte weniger als heute. Im Jahr 2010 haben ca. 3 % der Ärzte in Teilzeit gearbeitet, wogegen es heute über 30 % sind. An diesem Vergleich wird deutlich, wo das Problem liegt. Einer Verpflichtung eines Arztes, der dann dauerhaft in Forst (Lausitz) arbeiten müsse, steht außerdem das Grundgesetz gegenüber. Immer wieder Themen aufzumachen, die die Stadt Forst (Lausitz) nicht entscheiden kann, geht nicht.

 

Herr Dr. Jaehn antwortet, dass man ein Grundgesetz auch ändern kann und es nicht in Stein gemeißelt ist. Man kann auch der KV die Zuständigkeit nehmen.

 

Herr Kruse merkt an, dass die Ärztekammer gar nichts damit zutun hat und keine Plätze vergibt. Die KV verteilt die Ärzte, die dazu bereit sind. Das Problem ist nicht wie beim Notar oder beim Bäcker, die es gibt, aber wenn keiner nach Forst (Lausitz) kommt, ist das deren Recht und auch die Bürgermeisterin kann nichts daran ändern. Das zahlenmäßige Problem, was Frau Taubenek angesprochen hat, ist tatsächlich so. Die Frage ist, wer hierher kommt und wenn keiner kommen will, dann ist das so und man kann deswegen nicht das Grundgesetz ändern.

 

Herr Paeschke findet, dass man es nicht übertreiben sollte. Es ist wichtig, dass erst mal eine Lösung gefunden wurde. Wir sollten darauf hoffen, dass sich daraus längerfristige Lösungen entwickeln. Er weißt nochmal daraufhin, dass der Stadtverordnetenversammlung rechtliche Grenzen gesetzt sind und er nun davon ausgeht, dass der Antrag zurückgezogen wird.

 

Herr Jaehn zieht den Antrag zurück und kündigt an, dass ein neuer Antrag gestellt wird und er die Stadt Forst (Lausitz) so wie Finsterwalde auffordern wird, zusätzlich zur Ansiedlungspremie der KV, 50.000 € für jeden ansiedlungswilligen Arzt bereitzustellen.