Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Korittke erklärte, dass ein Flächennutzungsplan keine Festsetzungen trifft. Ein Flächennutzungsplan hat nur Darstellungen, wo wir auch verpflichtet sind, überregionale Planungen mit zu übernehmen. Aus dem Flächennutzungsplan werden dann die Bebauungspläne entwickelt.
Herr Schönig gab entsprechende Informationen zur Vorlage. Ab dem 28.10.2024 geht es in die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie in die Trägerbeteiligung.
Herr Bochmann bat um Meinungsäußerungen.
Herr Pagel sagte, dass über 8 Teilflächen mit 17 Hektar Fläche geredet wird. Ein Großteil der Fläche ist gewerbliche Baufläche. 3 Teilflächen davon überschreiten die 4 Hektar dies wären die Teilfläche 1, 4 und 6. Er fragte, in welcher Situation diese Areale stehen und ob es positive Informationen gibt, dass diese Areale künftig in die Vermarktung gehen.
Herr Schönig antwortete, dass die Vermarktung von Gewerbeflächen hauptsächlich der Wirtschaftsförderung obliegt. Soweit es ihm bekannt ist, findet es für diese Flächen, die wir in der Flächennutzungsplanung anpassen, nicht statt. Er bittet Herrn Pagel, die Anregungen schriftlich zu äußern, damit das Planungsbüro und der Fachbereich Stadtentwicklung diese in der Abwägung berücksichtigen können.
Herr Herzberg merkte an, dass die Teilfläche 3 auch eine Mülldeponie ist. Er fragte zur Teilfläche 8, ob die Stadt Forst (Lausitz) dort Eigentümer ist.
Frau Korittke antwortete, dass die Teilfläche 8 kein Eigentum der Stadt Forst (Lausitz) ist. Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 8/0/1 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 6/0/1
Die Vorlage wurde mehrheitlich laut Beschlussvorlage angenommen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||