Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Korittke erklärte die Einbringung der Vorlage und den Selbstbindungsbeschluss.
18:40 Uhr kam Herr Dr. Jaehn
Frau Schindler und Frau Tenbusch vom Planungsbüro Hoffmann-Leichter Ingenieurgesellschaften mbH erklärten anhand einer Power-Point-Präsentation den Tagesordnungspunkt.
Herr Bochmann fragte, ob es möglich wäre, die Fahrbahn Spremberger Straße / Berliner Straße durch Fußgängerüberwege zu beruhigen.
Frau Schindler antwortete, dass es keinen großen Unterschied machen würde, da Brems- und Beschleunigungsvorgänge auch sehr laut sind.
Herr Bochmann bat um Meinungsäußerungen.
Herr Pagel bedankte sich für die Informationen. Er fragte, ob für die Umsetzung der Maßnahme europäische Fördermittel zur Verfügung stehen.
Frau Korittke antwortete, dass wenn es Programme gibt, die diese Maßnahme zu lassen würden, dies in Anspruch genommen werden könnte.
Herr Pagel bemerkte, dass auf der Seite 15 unter der Tabelle 5.2 ersichtlich ist, dass ein Großteil der Maßnahmen seit mehreren Jahren in Planung sind. Erkennbar ist auch, dass ein Großteil der Maßnahmen noch nicht umgesetzt sind. Er fragte, warum es trotz Lärmaktionsplan noch nicht zur Umsetzung der Maßnahmen kam. Zudem äußerte er, dass Windkraftanlagen auch Lärm verursachen können.
Frau Schindler erklärte, dass der Lärmaktionsplan nur Straßenverkehr behandelt. Wird eine Windkraftanlage errichtet wird dafür ein separates Schallgutachten erstellt.
Frau Korittke antwortete, dass verkehrsberuhigte Bereiche bereits ausgewiesen wurden. Die Umsetzung der Maßnahmen bedürfen einer haushaltstechnischen Einordnung.
Frau Dreßler sagte, dass in der Berliner Straße viele ältere Menschen wohnen. Dort gibt es auch eine hohe Lärmbelästigung. Wann muss die Bundesstraße wieder saniert werden?
Frau Jahnke antwortete, dass jährlich eine Anfrage an den Landesbetrieb Straßenwesen getätigt wird bezüglich der notwendigen Maßnahmen der B112. In der Regel hält die Deckschicht einer Bundesstraße 8-10 Jahre. Derzeit sind keine Maßnahmen in der Berliner Straße angezeigt.
Herr Engwicht äußerte, dass der Lärmaktionsplan für uns kein Nutzen hat. Er fragte, was der Lärmaktionsplan, der alle 5 Jahre erarbeitet werden muss, kostet.
Frau Korittke wies daraufhin, dass die Kosten in der Vorlage vermerkt sind.
Her Engwicht fragte, ob sich in den letzten 5 Jahren etwas geändert hat bzw. ob es neue Erkenntnisse gab.
Frau Korittke antwortete, dass es eine Pflichtaufgabe ist den Lärmaktionsplan auszustellen. In Ergänzung der Ausführung von Frau Jahnke in Verbindung mit der gesetzlichen Pflicht zur Erstellung eines Lärmaktionsplanes wird die Stadt Forst (Lausitz) bei den Trägern Straßenbaulast der eine konkrete Anfragen zu ihren Maßnahmen bezüglich der Lärmreduzierung an ihren Straßen stellen.
Herr Dr. Jaehn bemerkte, dass laut Plan das Neißeufer als ruhige Gegend eingestuft wurde. Dort dann eine innerstädtische Brücke zu errichten würde dieses Gebiet mit Autos fluten.
Frau Korittke bittet darum, den Lärmaktionsplan in den Fraktionen zu beraten und gegebenenfalls Hinweise und Anregungen an den Fachbereich 70 zu geben. Am 21.11.2024 im Ausschuss für Bauen und Planung wird dann die Beschlussvorlage unter Berücksichtigung der Stellungnahmen beraten. In der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2024 soll dann der Selbstbindungsbeschluss gefasst werden.
Herr Heiber fragte, ob es zu dem Verfahren Auffälligkeiten bzw. Veränderungen gab. Er schilderte es an dem Beispiel Spremberger Straße, diese wurde vor ein paar Jahren saniert. Hat sich dies bemerkbar gemacht.
Frau Schindler antwortete, dass sie keine Angaben dazu haben und dementsprechend keine Auskunft darüber geben kann.
Herr Heiber bemerkte, dass die Ortsteile nicht betrachtet worden sind. Es gibt die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ vom Deutschen Städte und Gemeinde Bund er fragte, ob die Stadt Forst (Lausitz) dort Mitglied ist.
Frau Korittke antwortete, dass ihr eine Mitgliedschaft nicht bekannt ist.
Herr Engwicht sagte, dass er die Frage bereits an die Bürgermeisterin in mehreren Stadtverordnetenversammlung gestellt hat. Die Bürgermeisterin kann dort ohne Beschluss eintreten. Dies hat sie nicht gemacht.
Herr Herzberg bemerkte, dass die letzte Lärmaktionsplanung großflächiger dargelegt war. Er fragte, ob es Auswirkungen auf die Nebenstraße gibt.
Herr Dr. Jaehn fragte, ob der Lärmaktionsplan Auswirkungen auf den Neubau der innerstädtischen Brücke hat und wer ist für die Lärmschutzwände für die Autobahn zuständig.
Herr Menzel bemerkte, dass laut Plan die Cottbuser Straße in Richtung Guben nicht untersucht wurde. Fällt dieser Teil unter die 3 Millionen Grenze pro Jahr.
Frau Schindler antwortete, dass die 3 Millionen Autos pro Jahr umgerechnet 8.200 Autos pro Tag sind. Auf der Cottbuser Straße wurde im Jahr 2020 eine Verkehrszählung durchgeführt. Dort wurden 3.800 PKWs gezählt. Zu den Ortsteilen zum Beispiel in Bohrau sind 2.100 Autos pro Tag gezählt worden. Der Berliner Straße sind in der Kategorie 8.200 Autos pro Tag zuzuordnen.
Herr Menzel fragte, wann die Zählung durchgeführt wurde.
Frau Schindler antwortete, dass der Verkehr nur außerhalb der Ferien gezählt werden darf und auch nur zwischen Dienstag und Donnerstag. Während der Ferien und an Samstagen darf der Verkehr nicht gezählt werden.
Herr Herzberg fragte erneut, ob der Lärmaktionsplan Auswirkungen auf den Bau von Nebenstraßen hat.
Frau Korittke erklärte, dass der Lärmaktionsplan keine Auswirkungen auf den Bau der Nebenstraßen hat.
Frau Dreßler fragte an, ob die Verwendung lärmmindernder Materialien für die Straßenbaulastträger für den Neubau von Straßen verpflichtend sind.
Frau Schindler antwortete, dass es keine gesetzliche Verpflichtung gibt. Dies liegt im Ermessen des Straßenbaulastträgers welche Fahrbahnbelag er verlegt.
Herr Schönig teilte bezüglich der Anfrage von Herrn Herzberg mit, dass es nicht nur die Lärmaktionsplanung gibt, sondern auch die Lärmminderungsplanung. In der Lärmminderungsplanung sind auch die Maßnahmen für die kleineren Nebenstraßen vermerkt. Er schlägt vor, den Unterschied zwischen Lärmaktionsplanung und Lärmminderungsplanung Herrn Herzberg zukommen zu lassen.
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