Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0036/2024  

 
 
Betreff: Selbstbindungsbeschluss zum Lärmaktionsplan der Stadt Forst (Lausitz), Stufe 4
hier: Aufstellung eines Lärmaktionsplanes durch die Stadt Forst (Lausitz) auf Grundlage des § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schönig
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Planung Anhörung
17.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Planung      
Ausschuss für Bauen und Planung Vorberatung
21.11.2024 
2. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Planung      
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
27.11.2024 
3. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.12.2024    3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Abschlussbericht

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt den Lärmaktionsplan der Stadt Forst (Lausitz), Stufe 4.


Erläuterungen:

 

Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurden im Jahr 2022 wieder strategische

rmkarten für Hauptverkehrsstraßen durch das Brandenburgische Landesamt für Umwelt

(LfU) erarbeitet. Es handelt sich dabei um die vierte Stufe der Lärmkartierung. Sofern in einer

kartierten Kommune auf Grundlage der Lärmkarten Flächen ermittelt werden, die von

kartierungspflichtigen Isophonen angeschnitten werden, so ist durch die Kommune ein

rmaktionsplan aufzustellen bzw. ein bestehender Lärmaktionsplan zu aktualisieren. Der

rmaktionsplan ist in Abständen von fünf Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls

fortzuschreiben.

 

Die Stadt ist zur Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen (> 3 Mio. Kfz/a) verpflichtet.

Gemäß der strategischen Lärmkartierung umfasst das Pflichtnetz in der Stadt Forst (Lausitz)

die folgenden Straßen:

 

-          Bundesautobahn BAB 15

-          Bundesstraße B 112 (Umgehungsstraße, Spremberger Straße, Berliner Straße)

-          Frankfurter Straße (Knotenpunkt Blumenstraße bis Knotenpunkt Hochstraße)

 

Die Kartierungspflichtigen Straßen sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Im Zuge der Fortschreibung werden die in Stufe 3 (2018) vorgeschlagenen Maßnahmen zur

rmminderung auf ihrer Umsetzung, Validität und Sinnhaftigkeit vor dem Hintergrund der

neuen Lärmkartierung hin überprüft. Es werden Betroffenheitsschwerpunkte ermittelt und für

diese Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet. Die Wirkung der Maßnahmen hinsichtlich

der Minderung der Belastetenanzahl wird rechnerisch bzw. qualitativ bewertet, in dem die

Maßnahmen in das schalltechnische Modell eingearbeitet und Schallausbreitungsbe-­

rechnungen für den Maßnahmenfall durchgeführt werden. Für die sich daraus ergebenden

Maßnahmenvorschläge werden Schätzkosten ermittelt und eine Priorisierung durchgeführt.

 

In die Zuständigkeit der Stadt fällt die Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen. Für die

rmaktionsplanung an der durch das Gemeindegebiet verlaufenden Eisenbahnstrecke ist

das Eisenbahn-Bundesamt zuständig.

 

Im Rahmen einer Bestandsanalyse erfolgte eine Auswertung der Belastetenzahlen in den

einzelnen Straßenabschnitten. Auf diese Weise konnten die Bereiche mit einer

Überschreitung der Prüfwerte von 65 dB(A) ganztags bzw. 55 dB(A) nachts ermittelt werden.

Insgesamt konnten vier Schwerpunkte der Betroffenheit durch Straßenverkehrslärm im

gesamten Gemeindegebiet identifiziert werden.

 

Es wurden Maßnahmen für die Schwerpunkte entwickelt und diese auf ihre Wirksamkeit hin

untersucht. In der Regel handelte es sich dabei um die Maßnahmenpaare »Tempo 30« als

temporäre Ad-hoc-Maßnahme für Innerortsstraßen und »rmtechnisch optimierter Asphalt«

als perspektivische dauerhafte Lösung.

 

Darüber hinaus wurden Flächen für die Ausweisung ruhiger Gebiete geprüft. Hierbei wird

empfohlen, die folgenden Gebiete als ruhige Gebiete auszuweisen:

 

-          Gebiet Euloer Bruch / Klein Jamno

-          kleinräumige Gebiete zwischen den Ortsteilen Naundorf, Sacro und Neu Sacro

-          innerstädtische Neißeufer

 

Mit der Festlegung von ruhigen Gebieten sollen in diesen Gebieten in besonderem Maß,

rmbelastungen durch zukünftige Planungen und Entwicklungen vermieden werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

51.1.01.100 // 52710000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder vergt (einschließlich Bestellungen)

22.585,43

EUR

301.426,76

EUR

145.164,47

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1  Lageplan

 

Anlage 2 Abschlussbericht Lärmaktionsplanung Stufe 4

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Lageplan (146 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Abschlussbericht (21109 KB)