Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt den Lärmaktionsplan der Stadt Forst (Lausitz), Stufe 4. Erläuterungen:
Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurden im Jahr 2022 wieder strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen durch das Brandenburgische Landesamt für Umwelt (LfU) erarbeitet. Es handelt sich dabei um die vierte Stufe der Lärmkartierung. Sofern in einer kartierten Kommune auf Grundlage der Lärmkarten Flächen ermittelt werden, die von kartierungspflichtigen Isophonen angeschnitten werden, so ist durch die Kommune ein Lärmaktionsplan aufzustellen bzw. ein bestehender Lärmaktionsplan zu aktualisieren. Der Lärmaktionsplan ist in Abständen von fünf Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben.
Die Stadt ist zur Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen (> 3 Mio. Kfz/a) verpflichtet. Gemäß der strategischen Lärmkartierung umfasst das Pflichtnetz in der Stadt Forst (Lausitz) die folgenden Straßen:
- Bundesautobahn BAB 15 - Bundesstraße B 112 (Umgehungsstraße, Spremberger Straße, Berliner Straße) - Frankfurter Straße (Knotenpunkt Blumenstraße bis Knotenpunkt Hochstraße)
Die Kartierungspflichtigen Straßen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Im Zuge der Fortschreibung werden die in Stufe 3 (2018) vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lärmminderung auf ihrer Umsetzung, Validität und Sinnhaftigkeit vor dem Hintergrund der neuen Lärmkartierung hin überprüft. Es werden Betroffenheitsschwerpunkte ermittelt und für diese Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet. Die Wirkung der Maßnahmen hinsichtlich der Minderung der Belastetenanzahl wird rechnerisch bzw. qualitativ bewertet, in dem die Maßnahmen in das schalltechnische Modell eingearbeitet und Schallausbreitungsbe- rechnungen für den Maßnahmenfall durchgeführt werden. Für die sich daraus ergebenden Maßnahmenvorschläge werden Schätzkosten ermittelt und eine Priorisierung durchgeführt.
In die Zuständigkeit der Stadt fällt die Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen. Für die Lärmaktionsplanung an der durch das Gemeindegebiet verlaufenden Eisenbahnstrecke ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig.
Im Rahmen einer Bestandsanalyse erfolgte eine Auswertung der Belastetenzahlen in den einzelnen Straßenabschnitten. Auf diese Weise konnten die Bereiche mit einer Überschreitung der Prüfwerte von 65 dB(A) ganztags bzw. 55 dB(A) nachts ermittelt werden. Insgesamt konnten vier Schwerpunkte der Betroffenheit durch Straßenverkehrslärm im gesamten Gemeindegebiet identifiziert werden.
Es wurden Maßnahmen für die Schwerpunkte entwickelt und diese auf ihre Wirksamkeit hin untersucht. In der Regel handelte es sich dabei um die Maßnahmenpaare »Tempo 30« als temporäre Ad-hoc-Maßnahme für Innerortsstraßen und »lärmtechnisch optimierter Asphalt« als perspektivische dauerhafte Lösung.
Darüber hinaus wurden Flächen für die Ausweisung ruhiger Gebiete geprüft. Hierbei wird empfohlen, die folgenden Gebiete als ruhige Gebiete auszuweisen:
- Gebiet Euloer Bruch / Klein Jamno - kleinräumige Gebiete zwischen den Ortsteilen Naundorf, Sacro und Neu Sacro - innerstädtische Neißeufer
Mit der Festlegung von ruhigen Gebieten sollen in diesen Gebieten in besonderem Maß, Lärmbelastungen durch zukünftige Planungen und Entwicklungen vermieden werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Abschlussbericht Lärmaktionsplanung Stufe 4
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