Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Wahl des Umlegungsausschusses der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Planung
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Bauen und Planung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 17.10.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 23:10
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0039/2024 Wahl des Umlegungsausschusses der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schönig
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida

Frau Korittke erklärte die Vorlage.

 

Herr Bochmann bat um Meinungsäerungen.

 

Herr Engwicht merkte an, dass in der Anlage der Vorlage 9 Personen aufgelistet sind. Beim Beschlussvorschlagen stehen nur 8 Personen. Seiner Meinung nach, müsste der Herr Karsunke als zweiter Vertreter des Stellvertretender Vorsitzender noch im Beschlussvorschlag vermerkt werden.

 

Frau Korittke antwortete, dass die Vorlage zum Haupt- und Wirtschaftsausschuss geändert und neu verteilt wird.

 

Herr Menzel hätte es für gut befunden, wenn dieses Thema vorab an die Fraktionsvorsitzenden gegangen wäre.

 

Frau Korittke erklärte, dass dieser Ausschuss nichts mit den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung nicht zu tun.

 

Herr Rochlitz fragte, wer die Ausschussmitglieder aufgestellt. 

 

Frau Korittke erläuterte, dass die Umlegungsausschussverordnung im § 3 vorgibt, wie der Umlegungsausschuss zusammengesetzt wird. Die Verwaltung hat Personen vorgeschlagen, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die eine fachliche Voraussetzung haben für die Führung von Umlegungsverfahren.

 

Herr Herzberg sagte, dass er keinen Problem mit Herrn Taubenek hat. Aber es wird doch nicht der einzige Anwalt sein der die Befähigung zum Richteramt hat.

 

Frau Korittke antwortete, dass Herr Rechtsanwalt Taubenek bereits den Vorsitz des Umlegungsausschusses hatte und neben den rechtlichen Anforderungen und die Fach- und Sachkunde für Umlegungsverfahren besitzt.  

 

Herr Herzberg fragte, ob die Mitglieder des Umlegungsausschusses bei der Abstimmung Befangen sind.

 

Herr Pagel teilte mit, dass das Motiv der Befangenheit dann gilt wenn durch die Wahrnehmung dieser Verantwortung eine Vorteilsnahme und Nachteilsannahme zu erwarten ist. Dies ist hier nicht der Fall.

 

Frau Korittke antwortete, dass für die Bildung des Umlegungsausschusses keine Befangenheit zu erkennen ist.

 


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete:   10/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner:  6/1/0 

 

Die Vorlage wurde einstimmig laut Beschlussvorlage angenommen.