Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Goldschmidt wies anfangs auf die Bedeutung solcher Satzungen hin. Sie besitzen ein hohes Niveau und es ist sehr wichtig, dass die betroffenen Bürger dazu ermuntert werden, im Satzungsverfahren mitzuwirken. Dies sollte über die Abgeordneten an die Bürger herangetragen werden.
Die Konsequenz solcher Satzung ist, dass das Baurecht in Ortsteilen und Ortslagen präzisiert wird, d. h. dass strittige Baugrundstücke (ob Baurecht besteht oder nicht) in die Abrundung einbezogen werden. Bei den einbezogenen Grundstücken herrscht dann Baurecht, bei Grundstücken, die nicht in die Abrundung einbezogen wurden, besteht kein Baurecht.
Alle Abrundungssatzungen haben Auswirkungen auf das Beitragsrecht.
Herr Olheide infomierte über die Bedenken von Herrn Hubert.
Herr Kliche wies darauf hin, dass in der Beschlussvorlage unter den Erläuterungen die Formulierung “Hinweise von Bürgern wurden nicht vorgebracht” zu entfernen ist, da ein Bürger Bedenken vorbrachte.
Herr Buttermann gab den Hinweis, dass von der Verwaltung darauf geachtet werden sollte, dass bei solchen Abrundungssatzungen eine einheitliche Regelung angewandt wird. Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/1/0 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0/0 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||