Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Pigol meldete Befangenheit an. Herr Seidel bat um Erläuterungen zum Vorgang Hubert. Herr Goldschmidt erklärte, daß die Satzung prinzipiell nichts mit den Abwasserbeiträgen zu tun hat. Abrundungssatzungen sind auch nicht geeignet, zusätzliche Bauflächen zu schaffen. Probleme gibt es erfahrungsgemäß mit Grundstücken, die bisher baulich nicht genutzt aber Bauland sind. Wenn es aufgrund der Grundstücksgröße zu unbilliger Härte kommen sollte, besteht die Möglichkeit, den Beitrag zu stunden. Beschlußvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlagen 1.0 und 1.1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Sacro.
Die Anlagen 1.0, 1.1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Abstimmungsergebnisse zum Pkt. 1 - Beschluss über vorgebrachte Anregungen und Bedenken -
Abstimmung zur Zurückweisung des Hinweises Anlage 1.0, Seite 4, Pkt. 10: 25/0/0, einstimmig angenommen
Abstimmung zur Zurückweisung des 1. Hinweises Anlage 1.0, Seite 5, Pkt. 10: 25/0/0, einstimmig angenommen
Abstimmung zur Zurückweisung des 2. Hinweises Anlage 1.0, Seite 5, Pkt. 10: 25/0/0, einstimmig angenommen
Abstimmung zur Zurückweisung des Hinweises Anlage 1.0, Seite 9 Pkt. 10: 25/0/0, einstimmig angenommen
Abstimmung zur Zurückweisung des Hinweises Anlage 1.1, Seite 1, Pkt. 1: 21/0/4, mehrheitlich angenommen
Abstimmung zum Pkt. 1 - Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken gesamt: 22/0/3, mehrheitlich angenommen
Abstimmung zum Pkt. 2 - Satzungsbeschluss -: 22/0/3, mehrheitlich angenommen |
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