Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Wochenendhausgebiet Eulo-Nord"  

 
 
25. Sitzung des Planungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Planungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 14.11.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:45
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0419/2001/2 neu Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Wochenendhausgebiet Eulo-Nord"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr FriedrichBezüglich:
SVV/0419/2001/2
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Heiber beantragte, dass einem Vertreter der Siedlergemeinschaft nach den Erläute­rungen der Verwaltung Rederecht erteilt wird.

 

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 7/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 6/0/1

 

Herr Goldschmidt erläuterte, dass diese heut gewählte Form der Erläuterung des Problems in Eulo-Nord in Auswertung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2002 durchgeführt wird. Hier wurde die Verwaltung beauftragt, alle Ergebnisse der Prüfung der Sach- und Rechtslage den Anliegern zur Kenntnis zu geben.

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) ist dieses Gebiet Eulo-Nord als Sonder­bau­fläche mit der Festsetzung "Wochenendhausgebiet" ausgewiesen. Das Bauordnungs­amt des Landkreises Spree-Neiße hat im Rahmen der baulichen Aktivitäten in diesem Gebiet die Stadt darauf hingewiesen, die erforderlichen Rechtsgrundlagen, d. h. Ausweisung eines Be­bauungsplanes für diese Nutzung zu schaffen. Im Rahmen der Neuansiedlung von Horno und der vorliegenden Festsetzungen im Landschaftsschutzgebiet besteht aus Sicht der Ver­waltung folgende Situation:

 

Für die Ausweisung eines Wohngebietes besteht aus städtebaulicher Sicht kein Bedarf. Zu dieser Aussage ist es erforderlich, die öffentlich-rechtlichen Aspekte und die privaten Belange der Bürger genau zu analysieren und abzuwägen und die Gesamtplanungsinte­ressen zu berücksichtigen. Dieses einzige Wochenendhausgebiet in der Stadt Forst (Lausitz) befindet sich im Landschaftsschutzgebiet, im Außenbereich und die Erschließung entspricht nicht den Erfordernissen für eine Wohnbebauung. Bei der Beurteilung dieses Gebietes durch die Verwaltung wurden auch die raumordnerischen und landesplanerischen Aspekte berück­sichtigt. Des Weiteren ist nicht außer Acht zu lassen die stark rückläufige Einwohnerentwick­lung, welche nach sich zieht, dass eine Rücknahme bereits ausgewiesener Bauflächen erfolgen muss und bestehende Wohnbebauung abzureißen ist.

 

Auch aus der Stellungnahme der Landesplanungsbehörde ist ersichtlich, dass eine weitere Ausweisung von Wohnbaugebieten nicht Ziel der Stadtentwicklung von Forst (Lausitz) sein kann. Dem gegenüber stehen die privaten Belange der Bürger. Hier gehen die Prüfungen der Stadt in die Richtung, dieses Außenbereichsgebiet in ein Plangebiet umzuwandeln, damit die rechtlichen Interessen der Grundstückseigentümer geschätzt werden können. Dabei ist es erforderlich, die vorhandene Bebauung zu berücksichtigen und eine Gegen­überstellung der Interessenslagen Wochenendhausgebiet und Bebauungsplan Wohnbe­bauung durchzuführen.

 

Derzeit stellt sich dieses Gebiet als Nutzung mit Wochenendhäusern dar, wobei an diesen Häusern nach der derzeitigen Rechtslage nur Werterhaltungs- und Instandhaltungsarbei­ten durchgeführt werden dürfen. Ein dauerhaftes Wohnen ist nicht möglich.

 

Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Wochenendhausgebiet wäre die Entwick­lung festgeschrieben und auch die Sicherheit für die Bürger geschaffen, welche eine Nutzung als Wochenendhausgrundstück weiter betreiben wollen. Bei einer Ausweisung als Wohngebiet muss immissionsschutzrechtlichen Belangen Rechnung getragen werden. Des Weiteren sind die Kosten für die Erschließung in jedem Fall entsprechend den technischen Anforderungen durchzuführen. Auch die Fragen der Abwasserentsorgung stellen sich bei der unterschiedlichen Ausweisung dieses Gebietes anders dar.

 

Während bei einer Wohnbebauung ein öffentliches Kanalnetz bei der Anzahl der Grund­stücke erforderlich wird, können in einem Wochenendhausgebiet verschiedene Varianten zum Tragen kommen, d. h. sowohl der Bau von Kleinkläranlagen oder in Abstimmung mit der Wasserbehörde von Sammelgruben oder aber auch der Anschluss an ein zentrales Netz. In einem Wochenendhausgebiet wird die Erschließung nur im erforderlichen Maß durchzufüh­ren sein, da es sich hier um keine öffentlichen Straßen mit einer Widmung handeln wird.

 

Unter Beachtung der Gesamtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz) und Abwägung der privaten Belange ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Wochenendhausge­biet aufgrund der vorhandenen und dann möglichen Entwicklung der Grundstücke der sinn­vollste Weg.

 

Herr Lindner dankte Herrn Goldschmidt für die Ausführungen.

 

Durch einen Bürger kam der Hinweis, dass die Siedlergemeinschaft seit 1994 gelöscht ist und jeder nur für seine eigenen Interessen eintreten kann.

 

Herr Paeschke bittet aus diesem Grund, wenn es unterschiedliche Interessensgemein­schaf­ten gibt, dass je ein Vertreter das Rederecht erhält.

 

Herr Bunzel als Vertreter der Interessensgemeinschaft zur Ausweisung von Bauland stellte es in Frage, dass dieses Gebiet sich noch im Landschaftsschutzgebiet befindet. Diesbezüg­lich wies er auf die Bebauung von Neu Horno und die Anordnung der Nordumfahrung hin. Des Weiteren sind diese Interessensinhaber der Ansicht, dass das Land noch keine ab­schließende Meinung zu diesem Gebiet abgegeben hat. Bezüglich der Kosten besteht die Meinung, dass sowohl für das Wochenendhausgebiet als auch für das Wohngebiet mit erheblichen Kosten zu rechnen ist, so dass man es gleich richtig machen sollte. Des Weite­ren verwies er auf die Anbindung der neuen Straße an dieses Gebiet. Die Forderungen dieser Interessensgemeinschaft mit Unterschriften wurden dem Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) übergeben.

 

Herr Lindner verlas das Schreiben der Landesplanungsbehörde vom 18.05.2001, um der Interessensgemeinschaft nochmals diese Stellungnahme zu verdeutlichen.

 

Frau Buder gab zur Kenntnis, dass durch die Grundstückseigentümer seit langem um die Ausweisung dieses Landschaftsschutzgebietes gekämpft wurde und es ihr unverständlich ist, dass heute dort Baurecht geschaffen werden soll. Die derzeitige Situation in den Straßen  von Eulo-Nord wurde durch sie bemängelt. Sie drückte ihr Unverständnis darüber aus, dass für Horno alles getan wird und auch die Ortslage Eulo mit Fördermitteln unterstützt wird, während für dieses Gebiet keinerlei Mittel bereitgestellt werden.

 

Herr Lindner erläuterte, dass der Planungausschuss kein beschlussfassendes Gremium ist und die endgültige Entscheidung zu der vorliegenden Vorlage nur in der Stadtverordneten­versammlung am 06.12.2002 fallen wird.

 

Herr Paeschke bemängelte die ausgereichten Unterlagen. Insbesondere, dass auf der Kartengrundlage das neue große Bebauungsplangebiet Horno nicht dargestellt ist. Dadurch wird ein falsches Bild von Eulo-Nord gegeben. Nach seiner Auffassung hat sich durch die Neuansiedlung von Horno die die Trasse der Nordumfahrung die Lage des Gebietes deutlich verändert. Aus dieser neuen Lage sieht er ein öffentliches Interesse, im Einklang mit der Wohnbebauung von Neu Horno dieses Gebiet zu entwickeln. Dem dargelegten Bürgerwillen soll hier Rechnung getragen werden. Aus diesem Grund stellt er den Antrag, den vorliegen­den Beschluss der Stadtverordnetenversammmlung zu ändern mit dem Inhalt "Aufstellung eines Bebauungsplanes für Wohnbebauung".

 

Herr Tischer kann sich dieser Meinung nicht anschließen. Er kritisierte, dass bei den Grund­stückseigentümern Hoffnungen geweckt werden, welche dann nicht erfüllt werden können. Es wurde durch die Verwaltung deutlich gemacht, dass eine Wohnbebauung aufgrund der bestehenden Sach- und Rechtslage nicht möglich ist. Es könnte darüber nachgedacht werden, dass der derzeitige Zustand mit all seinen Folgen so beibehalten wird wie er ist.

 

Dieser Aussage widersprach Herr Bischoff, da es nach Aussage der Verwaltung und der vor­liegenden Beschlussvorlage ja nicht bleiben kann wie es ist, sondern ein Bebauungsplan auf­gestellt werden muss.

 

Herr Lindner erläuterte dazu nochmals das Problem, dass sich bei Beibehaltung der der­zeitigen Situation für die Grundstückseigentümer ergeben würde, dass keinerlei Änderungen, Erweiterungen und sogar Neubaumaßnahmen auf ihrem Grundstück möglich wären. Die vor­liegenden Anträge bei der Verwaltung wären nicht genehmigungsfähig, z. B. Anbau eines Sanitärbereiches, Aufstellung von Carport's u.ä.

 

Herr Dr. Woidke stellte die Situation der Grundstückseigentümer in Eulo-Nord so dar, dass ihre Bemühungen zur Ausweisung von Wohnbaufläche durch die Verwaltung blockiert werden. Das hier verlesene Schreiben von der Landesplanungsbehörde, namentlich Frau Lotzmann, wurde von ihm zum Anlass genommen, sich mit dieser Behörde telefonisch in Verbindung zu setzen. Frau Lotzmann hat gegenüber Herrn Dr. Woidke dazu folgende Aus­sage getroffen:

 

Frau Arzt verlässt die Ausschusssitzung.

 

Durch die Neuansiedlung von Horno sind in diesem Gebiet geänderte Rahmenbedingungen gegeben. Die bisherige Stellungnahme der Landesplanungsbehörde muss dahingehend überdacht werden, ob die Ausweisung eines Wohngebietes für Eulo-Nord möglich werden könnte. Des Weiteren wies Herr Dr. Woidke darauf hin, dass die Aufstellung von Carports baugenehmigungsfrei ist und somit in diesem Gebiet für die von der Verwaltung angeführ­ten Anträge keine Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist.

 

Herr Goldschmidt erläuterte nochmals die Grundsätze einer geordneten städtebaulichen Ent­wicklung. Er wies ausdrücklich darauf hin, dass Frau Lotzmann sehr wohl Kenntnis hatte zum Bebauungsplan "Neuansiedlung Horno" und zum Stadtumbaukonzept der Stadt Forst (Lausitz). Im Ergebnis dieser Kenntnis ist in der Stellungnahme ja deutlich der Hinweis gegeben, dass eine Einschränkung der vorhandenen Siedlungsfläche empfohlen wird.

 

Herr Paeschke fragte nochmals an, ob es vom Bauordnungsamt einen konkreten Hinweis gibt, dass für die Aufstellung eines Bebauungsplanes Handlungsbedarf besteht. Herr Gold­schmidt erläuterte dazu nochmals, dass sich dieses Gebiet im Außenbereich befindet und gemäß § 35 BauGB ein Bauverbot für dieses Gebiet gilt.

 

Herr Paeschke bemerkte, dass der Bürgermeister die Vorlage zurückziehen sollte.

 

Herr Koal fragte an, wie oft die Bürger zu dem vorliegenden Thema noch eingeladen werden sollen, ohne dass es ein Ergebnis gibt.

 

Herr Mainz fragte an, wieso Wochenendgrundstücke ausgewiesen werden sollen, wenn vorher keine Meinungsäußerung von den Eigentümern eingeholt wird.

 

Herr Lindner erläuterte dazu die Verfahrensweise in einem B-Planverfahren. Herr Goldschmidt wies die Bürger darauf hin, dass im öffentlichen Verfahren zum Beschluss des Flächennutzungsplanes kein Bürger seine Anregungen und Bedenken zur Ausweisung dieses Gebietes als Sonderbaufläche gegeben hat.

 

Herr Lindner beendete die Diskussion und bat Herrn Paeschke, seinen Antrag zur Änderung der Beschlussvorlage zu formulieren:

 

"Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, für den Bereich des Gebietes Eulo-Nord einen Bebauungsplan für Wohnbebauung gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen."

 

Herr Lindner stellte den Antrag, dass für das Gebiet Eulo-Nord die jetzige Struktur erhalten werden sollte und keine Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgt.

 

 

 


Abstimmung über den Antrag von Herrn Paeschke:

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/3/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/4/0