Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, für den Bereich des Wochenendhausgebietes Eulo-Nord einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans “Wochenendhausgebiet Eulo-Nord” ist begrenzt durch:
Erläuterungen:
Das Wochenendhausgebiet Eulo-Nord befindet sich derzeit im Außenbereich. Daher sind die Möglichkeiten der baulichen Nutzung stark eingeschränkt. Die Zulässigkeit von baulichen Anlagen wird auf Grundlage des § 35 BauGB bewertet. Allgemein zulässig sind somit nur die sogenannten “privilegierten” Vorhaben. Hierzu zählen insbesondere solche, die einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dienen oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung.
Wochenendhäuser sind im Außenbereich generell nicht privilegiert. Der Bau eines Wochenendhauses ist damit im Regelfall nicht möglich.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll nun gleiches Baurecht für alle Grundstücksnutzer im Wochenendhausgebiet geschaffen werden.
Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung “Wochenendhausgebiet” dargestellt. Der B-Plan kann somit gemäß § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Wesentlicher Regelungsinhalt des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Sondergebietes, das der Erholung dient, mit der Zweckbestimmung “Wochenendhausgebiet” gemäß § 10 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Zulässigkeit von Wochenendhäusern soll auf Gebäude mit einer Grundfläche von höchstens 40 m² beschränkt werden (vgl. hierzu auch § 1 Abs. 7 der Brandenburgischen Camping- und Wochenendhausplatz-Verordnung).
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
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