Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Wochenendhausgebiet Eulo-Nord"  

 
 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 19
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 06.12.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 20:25
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0419/2001/2 neu Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Wochenendhausgebiet Eulo-Nord"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr FriedrichBezüglich:
SVV/0419/2001/2
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Landow meldete Befangenheit an.

Herr Otto stellte im Namen der PDS-Fraktion den Antrag, Wochenendhausgebiet durch Wohngebiet zu ersetzen und die Vorlage zu ergänzen mit:

Dazu ist der veränderte Flächennutzungsplan der SVV zur Beschlußfassung vorzulegen.

Von Herrn Seidel wurde berichtet, daß die SPD-Fraktion im HPA einen etwa gleichlautenden Antrag eingebracht hatte.

Die SPD-Fraktion schließt sich nunmehr dem Antrag der PDS-Fraktion an.

 

Herr Goldschmidt berichtete, daß am heutigen Morgen um 08.30 in den Räumen der Kreisverwaltung eine Beratung stattgefunden hat. Diese Beratung wurde durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Raumordnung initiiert. Die Teilnehmer dieser Beratung baten, den Stadtverordneten folgende Erklärung abzugeben:

Die Erklärungen wurden abgegeben von Frau Lotzmann, Mitarbeiterin im Ministerium und zuständig für Raumordnung, von Herrn Lalk, Dezernent  der Kreisverwaltung.

Die Erklärung lautet wie folgt:

Zuständige Behörde für die raumordnerische Beurteilung von Bebauungsplänen ist nach  Artikel 12 des Landesplanungsvertrages die Behörde, die den Namen Gemeinsame Landesplanungsabteilung  trägt in Cottbus und für den Zuständigkeitsbereich Forst tätig ist. Nach Artikel 12 des Vertrages heißt es:" Im Land Brandenburg haben die Gemeinden ihre Absicht, einen Bauleitplan aufzustellen, zu ändern zu ergänzen oder aufzuheben, der gemeinsamen Landesplanungsabteilung frühzeitig unter allgemeiner Angabe ihrer Planungsabsichten mitzuteilen und anzufragen, welche Ziele der Raumordnung für den Planbereich bestehen".  Dieses ist durch die Stadtverwaltung erfolgt.  Die entsprechende Unterlage  ist den Stadtverordneten zugegangen. Sie war Gegenstand der Diskussion im letzten Planungsausschuß. Die Raumordnungsbehörde erklärt in diesem Zusammenhang, in Übereinstimmung mit der Kreisverwaltung, daß es keine Zuständigkeitsfragen gibt, sondern eindeutig  dies in den Landesgesetzen bzw. Erlassen geregelt ist.  Sie ist die richtige Behörde  und sie hat eine verbindliche Erklärung abgegeben. Jegliche Pressemitteilungen  oder Pressestatements die etwas anderes besagen, sind falsch und sind sofort zu dementieren. Diese Erklärung ist, auch wenn sie im Jahr 2001 abgegeben wurde, weiterhin gültig und konkretisiert. Diese Erklärung ist auch nicht so ohne Weiteres abwägbar. In dieser Erklärung wurde weiterhin gemeinsam festgestellt, von der Kreisverwaltung und vom Ministerium, daß sie im vollen Umfang gültig ist, wie auch die anscheinend neue Lage der Bebauung des Gebietes Horno, im vollen Umfange würdig und  berücksichtigt. Es wird in diesem Zusammenhang von beiden Behörden weiterhin erklärt,  daß durch die Ansiedlung von Horno keine planungsrechtliche Änderung des Zustandes dieses Wochenendhausgebietes erfolgt ist, weder in einer Beurteilung noch bei einer anderen Betrachtungsweise. Der Zustand ist genau so zu beurteilen und zu bewerten.

Des Weiteren erklärt die Behörde, daß die Ziele der Bauleitplanung im § 1 des Baugesetzbuches eindeutig festgeschrieben sind. Die Ziele  sind u.a. Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung, Schutz von geschützten Bestandteilen von Landschaftsschutzgebieten. Die beiden Behörden erklären demzufolge auch, daß jegliche Beschlüsse, die in diese Richtung laufen, daß Wochenendhausgebiet wegzuplanen, umzuplanen, ihnen  weder genehmigungsfähig erscheint, noch ein schwerer Abwägungsfehler ist, weil sie die öffentliche Belange überhaupt nicht würdigen und in den genannten Vorschriften (Landesplanungsgesetz, Raumordnungsgesetz, Baugesetzbuch § 1), zuwider laufen. Weiter wurde informiert, daß in der letzten Zeit Gespräche stattgefunden haben und das jegliche Uminterpretation ihrer abgegebenen Erklärung, welches im Planungsausschuß geschehen ist, im vollen Umfang zurückgewiesen wird. Zur am Montag stattgefundenen Beratung wurde durch Herrn Goldschmidt die Aussage von Herrn Lalk wiedergegeben. Herr Lalk gab zu verstehen, daß er in der am Montag stattgefundenen Beratung eher den Eindruck bekommen hat, daß seine und die speziell von Herrn Schötz vorgetragenen Probleme nicht von jedem scheinbar so interpretiert wurden.

Herr Dr. Woidke fragte, warum zu dieser Beratung die Stadtverordneten bzw. Fraktionsvorsitzenden  nicht eingeladen wurden.

Herr Goldschmidt erklärte dazu, daß die dringliche Mitteilung des Ministeriums erst gestern um 16.25 Uhr eintraf.

Herr Dr. Woidke regte an, da es offensichtlich Wahrnehmungsprobleme gibt, daß  in einer gemeinsamen Beratung mit den Stadtverordneten und den zuständigen Behörden diese ausgeräumt werden. Von Herrn Goldschmidt wurde der Vorschlag begrüßt.

 

Herr Goldschmidt erläuterte den derzeitigen Sachstand und erwähnte noch einmal die Schritte, die Voraussetzung sind, um einen B-Plan aufstellen zu können. Es folgte eine umfassende Diskussion.

 

Anschließend rief der Vorsitzende zur Abstimmung über den Antrag der PDS-Fraktion auf:

Die PDS-Fraktion stellt den Antrag, Wochenendhausgebiet durch Wohngebiet zu ersetzen und die Vorlage zu ergänzen mit:

Dazu ist der veränderte Flächennutzungsplan der SVV zur Beschlußfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis zum Antrag: 16/9/3, mehrheitlich angenommen


Beschlußvorschlag alt:

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, für den Bereich des Wochenendhausgebietes Eulo-Nord einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans "Wochenendhausgebiet Eulo-Nord" ist begrenzt durch:

 

·         den Spechtweg im Nordwesten

·         die Robert-Koch-Straße im Nordosten

·         die Falkenstraße im Südosten

·         die nordöstlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücken 49, 50, 51, 93, 94 und 101 der Flur 44

·         im Südwesten

 

Beschlußvorschlag neu:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, für den Bereich des Wohngebietes Eulo-Nord einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans "Wohngebiet Eulo-Nord" ist begrenzt durch:

 

·         den Spechtweg im Nordwesten

·         die Robert-Koch-Straße im Nordosten

·         die Falkenstraße im Südosten

·         die nordöstlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücken 49, 50, 51, 93, 94 und 101 der Flur 44

·         im Südwesten

 

Dazu ist der veränderte Flächennutzungsplan der SVV zur Beschlußfassung vorzulegen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis zur geänderten Beschlußvorlage: 16/9/3, mehrheitlich angenommen

 

Herr Dr. Reinfeld kündigte unmittelbar nach der Abstimmung die Beanstandung des Beschlusses an.