Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Buttermann bat, daß die Verwaltung aufgrund der neuesten Verkehrszählung die Größe des Knotens noch einmal überprüft und die Stadtverordneten über das Ergebnis informiert. Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden. Das Plangebiet ist begrenzt:
· Im Norden durch die nördlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 245/1, 254/3 (teilweise) der Flur 42 und 142/1 der Flur 21 · Im Osten durch die östliche Flurstücksgrenze des Flurstückes 142/1 der Flur 21, durch eine Parallele in einem Abstand von 20 m zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 249 der Flur 21, innerhalb der Flurstücke 142/1 und 152 der Flur 21 sowie 254/3 der Flur 42 · Im Süden durch die Grenze zwischen Flurstück 254/3 und 286 der Flur 42 sowie die südlichen Grenzen der Flurstücke 288/3, 288/4 und 267/2 der Flur 42 · Im Westen durch die westliche Grenze der Euloer Straße (Flurstück 191/1 der Flur 42).
Der Entwurf des Bebauungsplanes vom Oktober 2002 sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden gebilligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Abstimmungsergebnis: 26/0/1, mehrheitlich, lt. Beschlußvorlage angenommen (Herr Dr. Woidke war bei der Abstimmung nicht zugegen). |
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