Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanes "Anbindung vom Knotenpunkt B 122 / L 48" an die Euloer Straße  

 
 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 23
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 06.12.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 20:25
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0806/2002 Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanes "Anbindung vom Knotenpunkt B 122 / L 48" an die Euloer Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Buttermann bat, daß die Verwaltung aufgrund der neuesten Verkehrszählung die Größe des Knotens noch einmal überprüft und die Stadtverordneten über das Ergebnis informiert.


Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden. Das Plangebiet ist begrenzt:

 

·         Im Norden durch die nördlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 245/1, 254/3 (teilweise) der Flur 42 und 142/1 der Flur 21

·         Im Osten durch die östliche Flurstücksgrenze des Flurstückes 142/1 der Flur 21, durch eine Parallele in einem Abstand von 20 m zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 249 der Flur 21, innerhalb der Flurstücke 142/1 und 152 der Flur 21 sowie 254/3 der Flur 42

·         Im Süden durch die Grenze zwischen Flurstück 254/3 und 286 der Flur 42 sowie die südlichen Grenzen der Flurstücke 288/3, 288/4 und 267/2 der Flur 42

·         Im Westen durch die westliche Grenze der Euloer Straße (Flurstück 191/1 der Flur 42).

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes vom Oktober 2002 sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden gebilligt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 


Abstimmungsergebnis: 26/0/1, mehrheitlich, lt. Beschlußvorlage angenommen

(Herr Dr. Woidke war bei der Abstimmung nicht zugegen).