Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2003/2004  

 
 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 06.12.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 20:25
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0838/2002 Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2003/2004
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Edith LehmannBezüglich:
SVV/0796/2002
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Kupke, Nicole

Auf die Anfrage von Frau Pigol zur Flex-Weiterführung erklärte Herr Dr. Kaiser, daß die feste Absicht auf Bestand der Flexklassen in der Grundschule Eulo im kommenden Schuljahr besteht. Vom Bürgermeister wurde auf Nachfrage von Herrn Otto dies ebenfalls bestätigt.

 

Herr Otto stellte im Namen der PDS-Fraktion den Antrag, die ursprüngliche Vorlage zu beschließen.

Falls der Antrag nicht angenommen wird, stellte Herr Otto einen Hilfsantrag, bei der vorliegenden Beschlußvorlage einen Satz aufzunehmen, daß auch unter diesen Bedingungen der Umzug der Grundschule 5 in die Grundschule Nordstadt im Schulverband gesichert wird.

 

Herr Dr. Woidke bemerkte, daß die SPD-Fraktion der Meinung ist, daß das Flex-Programm an beiden Schulen, in der Grundschule Mitte als auch in der Grundschule Eulo gesichert werden muß.

Die Stadtverwaltung soll weiterhin die Voraussetzungen schaffen, solange die Grundschule 5 in Eulo ihren Sitz hat, dort das Flex-Programm durchzuführen.

 

Herr Buttermann äußerte, daß der früher gefaßte Beschluß beibehalten werden muß, d.h. wenn die Grundschule Frankfurter Straße fertig gestellt ist, daß diese besetzt wird, und die Grundschule 5 und Pestalozziplatz geschlossen werden.

Das ist die Forderung der Fraktion F.D.P. und Freie Bürger.

 

Nach weiterer Diskussion wurde der 1. Antrag der PDS-Fraktion, über die alte Vorlage SVV/0796/2002 mit der dazugehörigen Satzung zur Abstimmung gebracht: Abstimmungsergebnis: 7/17/2, der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt

 

Von Herrn Otto wurde der Hilfsantrag nochmals präzisiert:

In der Satzung ist die Zügigkeit der Grundschule 5 von 1 auf 1,5 zu ändern und im Beschlußvorschlag aufnehmen, daß auch unter diesen Bedingungen der geschlossene Umzug im Schulverband der Grundschule 5 in die Grundschule Nordstadt gesichert wird.

 

Herr Buttermann stellte den Antrag, die Zügigkeit nicht auf 1,5 zu verändern sondern sie sollte bei 1 bleiben.

Herr Otto entgegnete darauf, daß dies ein Kompromiß ist, wenn in der Niederschrift festgeschrieben wird, daß das Flex-Programm auch unter den veränderten Bedingungen fortgeführt wird.

Herr Otto zog seinen Antrag auf die Zügigkeitsveränderung daraufhin zurück.

 

Der 2. Antrag wurde von Herrn Otto nochmals formuliert, der als Bestandteil in die Niederschrift aufzunehmen ist.

Auch unter diesen Bedingungen ist der Umzug der Grundschule 5 in die Schule Nordstadt im Schulverband gesichert. Ebenso die Schließung des Standortes Pestalozziplatz.

 

Herr Dr. Reinfeld bemerkte, daß die Grundschule 5 geschlossen wird, d.h. nicht die Grundschule 5 zieht um, sondern die Kinder ziehen um. Ob die Lehrer mitziehen oder nicht, daß ist Sache des Staatlichen Schulamtes.

Der Antrag muß wie folgt lauten: Die Kinder der Grundschule 5 ziehen in das Schulgebäude der Grundschule Nordstadt.

 

Herr Otto formulierte den Antrag erneut:

Auch unter diesen veränderten Bedingungen ist gesichert, daß die Schüler der Grundschule 5 im Schulverband geschlossen in den Standort Frankfurter Straße Nordstadt umziehen. Gleiches trifft für den Schulstandort Pestalozziplatz zu.

 

Herr Lindner bat um eine Erklärung zum Wort "Schulverband".

Herr Otto erklärte, daß er sich mit diesem Wort auf die bisherigen Beschlußvorlagen bezieht womit gemeint ist, daß keine Klasse der Schule 5 in einen anderen Schulstandort geht, es sei denn, es liegen seitens der Eltern oder Schüler andere Wünsche vor.

Abstimmungsergebnis zum Antrag: 16/0/11, der Antrag wurde mehrheitlich angenommen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2003/2004.


Abstimmungsergebnis: 28/0/1, mehrheitlich, mit Antrag angenommen