Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Information zu Windkraftanlagen innerhalb des Stadtgebietes Forst (Lausitz)  

 
 
26. Sitzung des Planungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Planungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 13.03.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0923/2003 Information zu Windkraftanlagen innerhalb des Stadtgebietes Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Olheide erläuterte, dass im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) vom Mai 1998 zwei Vorrangflächen für Windkraftanlagen dargestellt sind. Der 2002 aufgestellte Regionalplan Lausitz-Spreewald enthält Flächen, welche nicht identisch mit dem Flächennutzungsplan sind. In gemeinsamer Abstimmung wurde die neue Begrenzung der Flächen westlich und südwestlich von Briesnig und Bohrau und ein neuer Suchraum fest­gelegt. Diese Flächen müssen nun in der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) aufgenommen werden.

 

Herr Buttermann wies darauf hin, dass auch im Bau- und Umweltausschuss die Erläute­rungen getätigt werden sollen.

 

Herr Lehmann fragte an, ob per Gesetz eine Verpflichtung für die Stadt Forst (Lausitz) besteht, solche Flächen für Windkraftanlagen auszuweisen. Herr Olheide erläuterte dazu, dass der Regionalplan Lausitz-Spreewald eine Ausweisung solcher Flächen enthalten wird und dann die Stadt verpflichtet ist, diese in den Flächennutzungsplan zu übernehmen. Die jetzt angedachten Flächen befinden sich in einem Nichtsiedlungsraum und es bestehen keine naturschutzrechtlichen Beeinträchtigungen. Eine generelle Verhinderung der Ausweisung solcher Flächen ist nicht möglich, da der Regionalplan Lausitz-Spreewald eine übergeordnete Planung ist und für die Stadt Forst (Lausitz) eine Anpassungspflicht besteht.

 

Herr Tischer bemerkte, dass es sich bei diesen Anlagen um eine der größten Umweltzer­störungen handelt. Des Weiteren wies er darauf hin, dass die Wirtschaftlichkeit dieser An­lagen nicht gegeben ist.

 

Herr Buttermann forderte von der Verwaltung, dass solche Schwerpunkte im Flächennut­zungsplan besonders in den Ausschüssen dargestellt werden, um eine breite Diskussion zu ermöglichen. Des Weiteren fragte er an, ob es sich bei den aufgezeigten Flächen um Re­kultivierungsflächen handelt. Hierbei handelt es sich um keine Rekultivierungsflächen, sondern um Wirtschaftsflächen, welche im Braunkohlenplan dargestellt sind.

 

Herr Paeschke fragte an, ob es Interessenten zur Betreibung dieser Anlage gibt und welche parlamentarischen Institutionen über diesen Regionalplan beschließen. Es gibt 24 Interes­senten zur Betreibung dieser Anlage.

 

Herr Bischoff kommt zur Ausschusssitzung.

 

Herr Olheide erläuterte, dass im Bauleitplanverfahren die Begrenzung des Raumes zur Errichtung von Windkraftanlagen eingeschränkt werden kann und diese Grenzen nicht mit dem Suchraum identisch sein müssen.

 

Herr Tischer fragte an, was passiert, wenn die Stadtverordnetenversammlung die Auswei­sung für Flächen zur Errichtung von Windkraftanlagen nicht bestätigt. Im Land Brandenburg ist die Aufstellung von Windkraftanlagen privelegiert. Deshalb ist solch ein Beschluss nicht möglich.

 

Herr Lehmann stellte fest, dass der Standort Forst (Lausitz) durch die Kohle schon erheblich geschädigt ist und dass die Entwicklung zum Tourismusstandort nicht vereinbar ist mit Wind­kraftanlagen.

 

Abschließend erläuterte Herr Olheide, dass im Rahmen von städtebaulichen Verträgen auch finanzielle Aspekte für die Stadt Forst (Lausitz) von Belang sein könnten.

 

Herr Bischoff gab zur Kenntnis, dass in den USA die Windkraftanlagen bereits aus wirt­schaftlichen Gründen wieder zurück­gebaut werden.

 

Herr Buttermann forderte die Verwaltung auf, dass Stellungnahmen der Stadt Forst (Lausitz) zu übergeordneten Plänen (Braunkohlenplan, Regionalplan u.ä.) dem Planungsausschuss vorgelegt und erörtert werden.


Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.