Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Stadtumbauprogramm Forst (Lausitz) hier: Wohnungswirtschaftliche und städtebauliche Grundsätze  

 
 
27. Sitzung des Planungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Planungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 24.04.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0950/2003 Stadtumbauprogramm Forst (Lausitz)
hier: Wohnungswirtschaftliche und städtebauliche Grundsätze
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Goldschmidt
Federführend:Dezernent III Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Goldschmidt erläuterte aufgrund der Anregungen der Stadtverordneten die in der Vorlage aufgeführten Grundsätze. Aus diesen 20 Grundsätzen müssen sich dann die Auftragsbeschlüsse der Stadtverordneten ergeben. Herr Goldschmidt gab folgende Informationen zu den einzelnen Grundsätzen:

 

Zu 1.:

Zu dem Entzug von Baurechten laufen entsprechende Gutachten und Untersuchungen. Die Anzahl der Bauflächen muss erheblich reduziert werden. In der beigefügten Anlage werden die Teilschritte, wie z. B. Aufhebung von Bebauungsplänen, verdeutlicht.

 

Zu 2. und 3.:

Es werden derzeit drei Stadtumbaugebiete planungsrechtlich vorbereitet. Dabei wird in den Gebieten "Innenstadt" und "Nordost" ein umfassendes Verfahren, im Gebiet "C.-A.-Groeschke-Straße" ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt, da hier Verträge zwischen den Wohnungsunternehmen und der Stadt bestehen.

 

Zu 4.:

Am 11.04.2004 soll auf Initiative der fünf neuen Länder eine Vorlage zum Grunderwerbssteuererlass in den Bundesrat eingebracht werden.

 

Zu 5.:

Die Fusion der Wohnungsunternehmen wird von den Banken unterstützt.

 

Zu 6.:

In Bezug auf den Lastenausgleich wird eine modellhafte Entwicklung angestrebt, indem auf jeden Einwohner und Grundstückseigentümer Einfluss genommen werden soll.

 

Zu 7.:

Die Betriebssysteme sind umzustellen. Es sollten Förderungs- und Hilfsmöglichkeiten zur Stabilisierung des Entgeltes und der Gebühren angeboten werden. Entsprechende Untersuchungen laufen.

 

Zu 8.:

Der Stadtumbauprozess muss auf die privaten Grundstückseigentümer ausgedehnt werden, die abrissreife Mehrfamilienhäuser besitzen.

 

Zu 9.:

Auf die unterschiedliche Entwicklung in den Stadtteilen muss schneller reagiert werden. Von der Uni Leipzig wurde diesbezüglich Hilfe angeboten.

 

Zu 10.:

Die Hauptinformationsflüsse müssen zwischen Vermieter und Mieter mit Unterstützung der Stadt erfolgen.

 

Zu 11.:

Es ist eine verstärkte Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Quartieren zu fördern. Ein neues Programm zu den bestehenden Fördermöglichkeiten gibt es. Das MSWV verlangt, dass die Stadt dieses Teilprogramm mit anbietet.

 

Zu 12.:

Es sollte nicht in jedem Fall auf eine Lückenschließung verzichtet werden, aber die generelle stadtplanerische Gestaltung sollte im Blickwinkel stehen.

 

Zu 13.:

Die Stadt Forst (Lausitz) bemüht sich um Aufnahme in das Forschungsprogramm des BMVBW.

 

14.:

Der Abriss kann mit 60,00 EUR/m² Wohnfläche gefördert werden. Weiterhin stehen Darlehn für den Rückbau zur Verfügung.

 

15.:

Es werden Nutzungskonzepte für die neuen Freiflächen erarbeitet. Kompromisse muss es in Form von Zwischennutzungen der Flächen in Bezug auf sofortige Aufwertung oder Zwischennutzung geben.

 

16.:

Kooperation gibt es mit den Bundes- und Landesbauministerien sowie der Fachhochschule Lausitz, der Technischen Universität Cottbus sowie der Universität Leipzig.

 

17.:

Nach Nachnutzungsmöglichkeiten wird in Zusammenarbeit mit der BTU Cottbus gesucht.

 

18.:

Alle Einrichtungen müssen dem Bedarf angespasst werden. Daraus folgt auch der Rückbau von Schulen, Kindertagesstätten sowie Leitungen und anderen technischen Anlagen.

 

19.:

Die großen Wohnungsunternehmen brauchen besondere Hilfe, da 33 1/3 % Komplementäranteile für die Aufwertung erforderlich sind. Der Rückbauteil ist nur im Zusammenhang mit dem Aufwertungsteil zu sehen. Es gibt Bestrebungen, dass der Eigenanteil auf 20 % reduziert wird.

 

20.:

Die Durchführung der investiven Maßnahmen muss von der Stadt mitgetragen werden. Die Entlastung der Altschulden bezieht sich auf einen Wert von ca. 3,3 Mio EUR.

 

 

Herr Lindner dankte Herrn Goldschmidt für die Ausführungen. Er gab den Hinweis, dass eine große Karte die Erläuterungen der Probleme unterstützt hätte. Dort könnte man auch die gekennzeichneten WE erkennen, die wegfallen sollen. Zu seiner Anfrage, ob der B-Plan Richard-Wagner-Straße weiterhin aufrecht erhalten bleibt, antwortete die Planungsamts­leiterin, dass diese Potentialflächen erhalten bleiben.

 

Herr Paeschke legte dar, dass für ihn die einzelnen Punkte unterschiedliche Qualitäten auf­weisen. Nach seiner Auffassung sollte man eine Gliederung vornehmen, wie z. B.

 

1.      Grundsätze allgemeiner Natur

2.      Grundsätze, welche sich derzeit in Bearbeitung befinden und

3.      Grundsätze, die durch einen Grundsatzbeschluss ein Einzelvorhaben mit spezifischen Charakter erfordern.

 

Der derzeit vorliegende Beschluss stellt für ihn eine Ermächtigung der Verwaltung dar, mit diesem Grundsatzbeschluss zu handeln und ständig bei den Einzelbeschlüssen auf diesen dann zu verweisen. Er schlägt deshalb vor, diesen Beschluss nach den von ihm vorgenann­ten Punkten zu überarbeiten.

 

Herr Szonn bemerkte, dass der Auftrag an die Verwaltung gehen soll, dass dann zu jedem einzelnen Punkt eine gesonderte konkrete Vorlage erstellt werden muss.

 

Herr Goldschmidt erläuterte, dass die Vorlage über die 20 Grundsätze informiert und Leitlinien der wohnungswirtschaftlichen und städtebaulichen Entwicklung darstellt. Präzise Angaben können dann nur zum Detailvorhaben erfolgen, welche den Stadtverord­neten dann in Form von Satzungsbeschlüssen und Einzelmaßnahmen vorgelegt werden.

 

Herr Heiber erklärte, dass für seine Fraktion die Vorlage klar ist und mit dieser Vorlage die Aufgabe an die Verwaltung gegeben ist, konkrete Beschlüsse vorzubereiten.

 

Herr Paeschke beantragte, den Punkt 1 wie folgt zu ergänzen: “Prüfung der Rücknahme von ...”


 


Abstimmung über den Antrag von Herrn Paeschke:

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/0

 

Abstimmung über die geänderte Vorlage:

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0/1

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/1