Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vollzug des § 66 Abs. 1 und 3 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) hier: Beschluss über das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) und die teilweise Freistellung der Stadt Forst (Lausitz) von der Pflicht zur Abwasserbeseitigung  

 
 
26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 27.06.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:15
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/1011/2003 Vollzug des § 66 Abs. 1 und 3 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
hier: Beschluss über das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) und die teilweise Freistellung der Stadt Forst (Lausitz) von der Pflicht zur Abwasserbeseitigung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Przychodzki
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Beteiligt:Dezernent III
Bearbeiter/-in: Handreck, Petra  Tief- und Gartenbauamt
   Bauverwaltungsamt
   Finanzverwaltung

 

Beschlußvorschlag:

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt das ABK für die Jahre 2003 bis 2007 entsprechend Anlagen und ermächtigt die Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz), Eigenbetrieb der Stadt Forst (Lausitz), die notwendigen Freistellungsanträge gemäß § 66 Abs. 3 BbgWG bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 28/0/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 28/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen