Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung Forst
(Lausitz) beschließt das ABK für die Jahre 2003 bis 2007 entsprechend Anlagen
und ermächtigt die Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz), Eigenbetrieb
der Stadt Forst (Lausitz), die notwendigen Freistellungsanträge gemäß § 66
Abs. 3 BbgWG bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen. Die Anlagen sind Bestandteil des
Beschlusses. Abstimmungsergebnis: 28/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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