Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zum B-Plan "Anbindung August-Bebel-Straße an die Ortsumgehung Forst" 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen 2. Satzungsbeschluss  

 
 
26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 32
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 27.06.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:15
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/1012/2003 Beschluss zum B-Plan "Anbindung August-Bebel-Straße an die Ortsumgehung Forst"
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen
2. Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Planungsamt   

 


Beschlußvorschlag:

 

1.              Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 1.

 

2.              Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum B-Plan "Anbindung August-Bebel-Straße an die Ortsumgehung Forst". Der Geltungsbereich ist begrenzt:

 

·         Im Nordwesten innerhalb des Flurstückes 640, Flur 42, 80 m nordwestlich der Grenze des Flurstückes 639, Flur 42

 

·         Entlang der Euloer Straße (westliche Grenze des Flurstückes 191/1, Flur 42), ca. 50 m in südöstlicher Richtung und verspringt dann nach Nordosten auf die nordwestliche Grenze des Flurstückes 162, Flur 42

 

·         Ca. 6 m nordöstlich der Euloer Straße (Flurstück 191/1, Flur 42) innerhalb der Flurstücke 162 und 163, beide Flur 42, bis zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 166, Flur 42

 

·         Entlang der nordwestlichen und nordöstlichen Grenze des Flurstückes 166, Flur 42 und in Verlängerung der nordöstlichen Grenze des Flurstückes 166 bis zur südöstlichen Grenze des Flurstückes 167/1, Flur 42

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis zur

Abstimmungsergebnis zur

Anlage 1:

Seite 5, Pkt. 2, Amt für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung:

der Anregung wird nicht gefolgt

Abstimmungsergebnis: 18/4/3, mehrheitlich angenommen

 

Seite 13, Pkt. 10, Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR:

der Anregung wird nicht gefolgt

Abstimmungsergebnis: 19/4/2, mehrheitlich angenommen

 

Seite 13-14, Pkt. 10, Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR:

der Anregung wird nicht gefolgt

Abstimmungsergebnis: 18/4/3, mehrheitlich angenommen

 

Seite 14 (15), Pkt. 10, Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR:

der Anregung wird nicht gefolgt

Abstimmungsergebnis: 18/4/3, mehrheitlich angenommen

 

Seite 15-16, Pkt. 10, Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR:

der Anregung wird nicht gefolgt

Abstimmungsergebnis: 18/4/3, mehrheitlich angenommen

 

Seite 16, Pkt. 10, Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR:

der Anregung wird nicht gefolgt

Abstimmungsergebnis: 18/4/3, mehrheitlich angenommen

 

Seite 16-17, Pkt. 10, Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR:

der Anregung wird nicht gefolgt

Abstimmungsergebnis: 18/4/3, mehrheitlich angenommen

 

Abstimmungsergebnis zum Pkt. 1

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz)  beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 1:

17/4/4, mehrheitlich angenommen

 

Abstimmungsergebnis zum Pkt. 2

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz)  beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum B-Plan “Anbindung August-Bebel-Straße an die Ortsumgehung Forst”:

18/4/3, mehrheitlich angenommen