Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1066/2003  

 
 
Betreff: Plan - Ist - Vergleich per 31. Juli 2003 für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr KrahlBezüglich:
SVV/1005/2003
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Finanzausschuß Vorberatung
08.09.2003 
37. Sitzung des Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
10.09.2003 
37. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2003 
27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen   

Beschlußvorschlag:

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Information zum Plan - Ist - Vergleich per

31. Juli 2003 des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" zur Kenntnis.

Erläuterung zum

Erläuterung zum

Plan- Ist- Vergleich per 31. Juli 2003 des Eigenbetriebes “Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)”

 

Ausgehend vom aktuellen Buchungsstand der Betriebsabrechnung für den Eigenbetrieb haben wir den Plan-Ist-Vergleich für den Eigenbetrieb per 31.07.2003 vorgenommen. Aus dem derzeitigen Abrechnungsstand ergibt sich folgendes zwischenzeitliches Betriebsergebnis:

 

Die Einnahmen aus Kanalbenutzungsgebühren sind unter Berücksichtigung der berechneten Monatsabschläge anteilig ermittelt worden. Diese Verfahrensweise ist erforderlich, da die Kunden in den Monaten Januar bis Dezember jeweils einen pauschalen Abschlag zahlen. Erst im Monat Januar des Folgejahres wird mit der Jahresrechnung das tatsächliche Gebührenaufkommen festgestellt.

 

Bei den Erlöse für die Niederschlagswasserbeseitigung handelt es sich um die zur Zeit von der Stadtverwaltung an den Eigenbetrieb abgerechneten Gebühren. Durch die verspätete Entscheidung zur Gebührenerhöhung fließen auch die erhöhten Erlöse erst zu den kommenden Zahlterminen im August und November zu.

 

Die Erlöse aus der Abfuhr von Fäkalien und der Beseitigung von Verstopfungen beinhalten ebenfalls die anteiligen Abschlagszahlungen für die dezentrale Entsorgung sowie Einnahmen aus der Entsorgung von Deponiewasser.

 

Die Auflösung der Beiträge wurde auf der Grundlage des Erkenntnisstandes aus dem Jahresabschluß 2002 anteilig in die Ergebnisrechnung eingestellt. Dies gilt auch für die Auflösung der Sonderposten.

 

Die Kostenerstattung für das Industrie- und Gewerbegebiet Süd entspricht der anteiligen Abrechnung des Jahres 2002, da der Erstattungsbetrag erst am Ende des Wirtschaftsjahres nach der anteiligen Flächenauslastung ermittelt wird.

 

Die Aufwendungen für Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe resultieren aus Kosten für Strom, Chemikalien, Wasser und sonstige Verbrauchsmaterialien. Der gegenüber dem Plan ausgewiesene geringere Aufwand resultiert aus einer noch offenen Rechnung für Chemikalien

 

Bei den bezogenen Leistungen sind u.a. Aufwendungen für die Klärschlammentsorgung, für Räum- und Rechengut sowie Transportleistungen für die dezentrale Entsorgung enthalten. Weiterhin beinhaltet diese Position Leistungen für Kanalinstandhaltungen, - reinigungen und –inspektionen sowie planmäßige Wartungsarbeiten in der Kläranlage.

 

Die zur Zeit abgerechneten Aufwendungen liegen wesentlich unter den anteiligen Plangrößen. Dies liegt insbesondere darin, dass bisher Reinigungsleistungen und Instandhaltungsmaßnahmen nur in geringem Umfang angefallen sind. Im zweiten Abrechnungshalbjahr sind jedoch noch umfangreiche Maßnahmen in der Gubener Straße und am Lohmühlengraben vorgesehen, so dass die geplanten Mittel voraussichtlich in voller Höhe benötigt werden.

 

Die anteiligen Abschreibungen sind auf der Grundlage des Planes ermittelt worden, da die Berechnung der Daten für das laufende Geschäftsjahr erst nach der Aktivierung der Anlagenzugänge zum Jahresende erfolgt. Ausgehend von der Ist-Abrechnung 2002 kann eingeschätzt werden, dass das geplante Abschreibungsvolumen nach der Aktivierung der noch offenen Baumaßnahmen erreicht werden kann.

 

Bei den direkten Personalkosten ist die Einmalzahlung zum Jahresende anteilig berücksichtigt worden.

 

Die Verwaltungsaufwendungen für die Betriebsführung der Stadtwerke und der Stadtverwaltung sowie die Abwasserabgabe für Schmutzwasser können ebenfalls nur anteilig auf der Grundlage des Planes und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Jahresabrechnung 2002 ermittelt werden, da eine Ist-Abrechnung erst zum Ende des Wirtschaftsjahres erfolgt.

 

Die Zinsaufwendungen sind in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen eingestellt worden.

Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass vier Kredite vierteljährlich und zwei Kredite nur halbjährlich im Februar und August getilgt werden.

 

Das per 31.07.2003 ausgewiesene zeitanteilige positive Betriebsergebnis resultiert vor allem aus den noch nicht realisierten Aufwendungen für Instandhaltung und Reinigung der Kanalnetze sowie den noch nicht vollständig abgerechneten Transportleistungen für die dezentrale Entsorgung.

 

 

 

Anlage

 

Plan-Ist-Vergleich per 31. Juli 2003

 

 

 


Anlagen: