Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1029/2003 (NEU)  

 
 
Betreff: Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an Vereine und Initiativgruppen auf dem Gebiet der Seniorenarbeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Andreas KaiserBezüglich:
SVV/1029/2003
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
10.09.2003 
37. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2003 
27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Richtlinie zur Vergabe von Zuweisungen an Vereine und Initiativgruppen auf dem Gebiet der Seniorenarbeit.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass - abweichend von der Richtlinie - im Jahr 2003 die Einreichungsfrist für Fördermittelanträge bis 31. Oktober verlängert wird und die Verwaltung die Vergabe der Zuweisungen bis 30. November vornimmt und den Fachausschuss nachträglich informiert.


Erläuterungen:

 

Im Zusammenhang mit der Diskussion des Haushaltsentwurfs 2003 wurde auf Anregung von Stadtverordneten die Haushaltsstelle 47000 71810 Seniorenarbeit als eine weitere Untergliederung der Förderung der Wohlfahrtspflege festgelegt.

 

Die Haushaltsstelle hat für das Jahr 2003 ein Finanzvolumen von 5.000,00 Euro.

 

Zur Nachvollziehbarkeit der Vergabe von Zuschüssen für die Seniorenarbeit ist eine Vergaberichtlinie erforderlich. Die vorliegende Vergaberichtlinie lehnt sich im Aufbau an die mitgliederbezogene Bezuschussung der Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) vom 02.07.1999 (SVV/0104/1999) an. 

R I C H T L I N I E

 

R I C H T L I N I E

 

 

der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an Vereine und Initiativgruppen auf dem Gebiet der Seniorenarbeit

 

 

 

1.      Zuwendungszweck

 

(1)   Die Stadt Forst (Lausitz) fördert die Seniorenarbeit durch die Bewilligung von Zuweisungen nach Maßgabe dieser Richtlinie.

 

(2)   Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuweisung/Förderung besteht nicht. Die Stadt Forst (Lausitz) entscheidet als Bewilligungsbehörde aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

 

2.      Gegenstand, Art, Umfang und Höhe der Förderung

 

(1)   Die Zuweisung der im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) für Seniorenarbeit eingestellten Mittel erhalten die unter Punkt 3 aufgeführten Antragsberechtigten.

 

(2)   Die Zuweisungen an die Antragsberechtigten sollen vor allem zur Verbesserung der Seniorenarbeit auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung, Seniorenbildung, Seniorensport und Kultur führen, an die Interessen der Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung sowie sozialem Engagement anregen. Die Förderung erfolgt nach dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe.

 

(3)   Die Höhe der Zuweisung wird durch die Stadt Forst (Lausitz) jährlich berechnet. Ermittlungsgrundlage des Fördersatzes ist die Anzahl der gemeldeten antragsberechtigten Personen entsprechend Punkt 4 (1) dieser Richtlinie. Der Zuweisungsbetrag wird wie folgt ermittelt:

Die genehmigten Haushaltsmittel (Haushaltsstelle 47000 71810) für das jeweils laufende Jahr dividiert durch die Gesamtanzahl aller bis zur Einreichungsfrist (Punkt 4 (2) ) eingereichten antragsberechtigten Personen ergibt den Betrag pro Person.

Dieser Betrag wird mit der Anzahl der gemeldeten Personen des jeweiligen Vereins, freien Trägers oder Initiativgruppe (vgl. Punkt 3) multipliziert.

Den so errechneten Endbetrag erhält der Zuwendungsempfänger (Punkt 3).

 

 

3.      Zuwendungsempfänger

 

Antragsberechtigt sind

 

§         Vereine mit Wirken auf dem Sektor der Seniorenarbeit

§         anerkannte freie Träger der Seniorenarbeit

§         Initiativgruppen der Seniorenarbeit

 

die ihren Sitz in der Stadt Forst (Lausitz) haben.

 

 

4.      Zuwendungsvoraussetzungen

 

(1)   Antragstellung
Zur Antragstellung sind formlos die Namen, Vornamen und Geburtsdatum der zu den  Antragsberechtigten nach Punkt 3 dieser Richtlinie gehörenden Vereinsmitglieder bzw. Gruppenmitglieder schriftlich dem Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales der Stadt Forst (Lausitz) anzugeben. Die Antragsberechtigten sind dafür eigenständig verantwortlich.

 

(2)   Einreichungsfrist

Fördermittelanträge für das laufende Jahr sind im Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales der Stadt Forst (Lausitz) bis 30. Juni des laufenden Jahres einzureichen.

 

(3)   Entscheidungsbefugnis
Der zuständige Fachausschuss der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) entscheidet über die Förderanträge. Dem Antragsteller wird die Entscheidung per Bescheid bekanntgemacht.

 

(4)   Mittelanforderung
Zur Mittelanforderung und Abgabe der Einverständniserklärung ist das Formblatt (Anlage) der Stadt Forst (Lausitz) zu verwenden.

 

(5)   Verwendungsnachweis
Die Verwendungsnachweise sind durch die Antragsteller bis zum 31.03. des Folgejahres dem Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales der Stadt Forst (Lausitz) vorzulegen. Der Verwendungsnachweis besteht aus detailliertem Sachbericht und einer Abrechnung mit Originalbelegen.

 

(6)   Widerruf des Zuwendungsbescheides
Der Zuwendungsbescheid kann widerrufen und die Fördersumme muss in vollem Umfang bzw. teilweise zurückgezahlt werden, wenn

 

§  Fördermittel nicht entsprechend der Bewilligung verwendet wurden

§  mit Fördermitteln erworbene Gegenstände ohne Genehmigung der Stadt Forst (Lausitz) veräußert wurden

§  der Verwendungsnachweis nicht zum Abgabetermin vorliegt.

 

 

5.      Inkrafttreten

 

Diese Richtlinie tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft.

 

 

 

 

Forst (Lausitz), den ______________________

 

 

 

 

Dr. Gerhard Reinfeld

Hauptamtlicher Bürgermeister

 

 

Anlage:

Mittelanforderung


Zuwendungsempfänger:              Forst (Lausitz), ___________________

(bitte eintragen: Name, Anschrift,

Ansprechtpartner(in), Tel.-Nr.

 

 

 

 

 

 

Stadt Forst (Lausitz)

Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales

Promenade 9

 

03149 Forst

 

 

 

 

Mittelanforderung und Einverständniserklärung

gemäß Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an Vereine und Initiativgruppen auf dem Gebiet der Seniorenarbeit

Zuwendungsbescheid vom: __________________ Aktenzeichen: __________________

 

 

Zuwendungsbetrag

Euro

Zweckbindung

gem. Richtlinie und Zuwendungsbescheid

Zuwendungsempfänger

 

Kontonummer

 

Bankleitzahl

 

Kreditinstitut

 

 

 

 

Ich erkläre mich mit den Bestimmungen des Zuwendungsbescheides einverstanden und verzichte auf das Einlegen von Rechtsmitteln.

 

 

 

 

________________________________              _________________________________

(Ort, Datum)              (rechtsverbindliche Unterschrift)