Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Richtlinie zur Vergabe von Zuweisungen an Vereine und Initiativgruppen auf dem Gebiet der Seniorenarbeit.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass - abweichend von der Richtlinie - im Jahr 2003 die Einreichungsfrist für Fördermittelanträge bis 31. Oktober verlängert wird und die Verwaltung die Vergabe der Zuweisungen bis 30. November vornimmt und den Fachausschuss nachträglich informiert. Erläuterungen:
Im Zusammenhang mit der Diskussion des Haushaltsentwurfs 2003 wurde auf Anregung von Stadtverordneten die Haushaltsstelle 47000 71810 Seniorenarbeit als eine weitere Untergliederung der Förderung der Wohlfahrtspflege festgelegt.
Die Haushaltsstelle hat für das Jahr 2003 ein Finanzvolumen von 5.000,00 Euro.
Zur Nachvollziehbarkeit der Vergabe von Zuschüssen für die Seniorenarbeit ist eine Vergaberichtlinie erforderlich. Die vorliegende Vergaberichtlinie lehnt sich im Aufbau an die mitgliederbezogene Bezuschussung der Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) vom 02.07.1999 (SVV/0104/1999) an.
R I C H T L I N I E
der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an Vereine und Initiativgruppen auf dem Gebiet der Seniorenarbeit
1. Zuwendungszweck
(1) Die Stadt Forst (Lausitz) fördert die Seniorenarbeit durch die Bewilligung von Zuweisungen nach Maßgabe dieser Richtlinie.
(2) Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuweisung/Förderung besteht nicht. Die Stadt Forst (Lausitz) entscheidet als Bewilligungsbehörde aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand, Art, Umfang und Höhe der Förderung
(1) Die Zuweisung der im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) für Seniorenarbeit eingestellten Mittel erhalten die unter Punkt 3 aufgeführten Antragsberechtigten.
(2) Die Zuweisungen an die Antragsberechtigten sollen vor allem zur Verbesserung der Seniorenarbeit auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung, Seniorenbildung, Seniorensport und Kultur führen, an die Interessen der Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung sowie sozialem Engagement anregen. Die Förderung erfolgt nach dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe.
(3) Die Höhe der Zuweisung wird durch die Stadt Forst (Lausitz) jährlich berechnet. Ermittlungsgrundlage des Fördersatzes ist die Anzahl der gemeldeten antragsberechtigten Personen entsprechend Punkt 4 (1) dieser Richtlinie. Der Zuweisungsbetrag wird wie folgt ermittelt:
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind
§ Vereine mit Wirken auf dem Sektor der Seniorenarbeit § anerkannte freie Träger der Seniorenarbeit § Initiativgruppen der Seniorenarbeit
die ihren Sitz in der Stadt Forst (Lausitz) haben.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
(1) Antragstellung
(2) Einreichungsfrist Fördermittelanträge für das laufende Jahr sind im Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales der Stadt Forst (Lausitz) bis 30. Juni des laufenden Jahres einzureichen.
(3) Entscheidungsbefugnis
(4) Mittelanforderung
(5) Verwendungsnachweis
(6) Widerruf des Zuwendungsbescheides
§ Fördermittel nicht entsprechend der Bewilligung verwendet wurden § mit Fördermitteln erworbene Gegenstände ohne Genehmigung der Stadt Forst (Lausitz) veräußert wurden § der Verwendungsnachweis nicht zum Abgabetermin vorliegt.
5. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft.
Forst (Lausitz), den ______________________
Dr. Gerhard Reinfeld Hauptamtlicher Bürgermeister
Anlage: Mittelanforderung Zuwendungsempfänger: Forst (Lausitz), ___________________ (bitte eintragen: Name, Anschrift, Ansprechtpartner(in), Tel.-Nr.
Stadt Forst (Lausitz) Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales Promenade 9
03149 Forst
Mittelanforderung und Einverständniserklärung gemäß Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an Vereine und Initiativgruppen auf dem Gebiet der Seniorenarbeit Zuwendungsbescheid vom: __________________ Aktenzeichen: __________________
Ich erkläre mich mit den Bestimmungen des Zuwendungsbescheides einverstanden und verzichte auf das Einlegen von Rechtsmitteln.
________________________________ _________________________________ (Ort, Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift)
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