Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über die Änderungen des Haushaltsplanes 2004 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) entsprechend Anlage 1.
2. Das Haushaltssicherungskonzept wird in der vorgelegten Fassung entsprechend Anlage 2 beschlossen.
3. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 wird entsprechend Anlage 3 mit Haushaltsplan (unter Berücksichtigung der Änderungen entsprechend Anlage 1) und Anlagen beschlossen.
4. Das vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2003 bis 2007 entsprechend Anlage 4 wird als Richtlinie für die Investitionsplanung beschlossen.
5. Die Finanzplanung für die Jahre 2003 bis 2007 entsprechend Anlage 5 wird zur Kenntnis genommen. Erläuterungen:
Anlagen:
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