Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 142 Abs. 1 und 3 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme “Innenstadt”.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen: Die Stadtverordnetenversammlung Forst
(Lausitz) hat in öffentlicher Sitzung am 03.05.2002 den Beschluss über die
Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 1 und 3 BauGB
gefasst. Die vorbereitenden Untersuchungen wurden durchgeführt; die
Untersuchungsergebnisse liegen vor. Die Sanierungsziele wurden im Konzept der
Maßnahmen erfasst. Im Ergebnis der vorbereitenden
Untersuchungen wurde das festzulegende Sanierungsgebiet geringfügig erweitert
und wird, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, begrenzt. Anlagen:
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “Innenstadt”
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